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ikr: Interpellationsbeantwortung zur Absetzbarkeit von Pensionskassa-Beiträgen

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 10. Mai 2016 die Beantwortung der Interpellation der Abgeordneten Helen Konzett Bargetze, Thomas Lageder und Wolfgang Marxer vom 27. April 2015 zu Handen des Landtags verabschiedet.

Die Interpellation umfasste 14 Fragen zur Anzahl und Höhe von steuerlich anerkannten Einzahlungen in anerkannte Pensionskassen, Pensionsfonds und ähnliche Einrichtungen der Beruflichen Vorsorge für die Jahre 2011 bis 2014. Der Landtag hatte im November 2014 einer Änderung des Steuergesetzes zugestimmt, welche ab 4. September 2014 nur noch eine begrenzte Abzugsmöglichkeit für solche Einzahlungen zulässt.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09

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