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ikr: Regierung genehmigt Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Asylgesetzes sowie des Ausländergesetzes

Vaduz (ots/ikr) -

In ihrer Sitzung vom 10. Mai 2016 hat die Regierung den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Asylgesetzes sowie des Ausländergesetzes genehmigt. Der Landtag wird die Gesetzesvorlage im Juni behandeln.

Da eine Entspannung der Asylsituation in Europa bis auf weiteres nicht absehbar ist sollen im Asylgesetz entsprechende Anpassungen zur Beschleunigung des Asylverfahrens vorgenommen werden. Damit soll insbesondere der erhöhten Anzahl an Asylsuchenden - gerade auch im Hinblick auf die derzeitige Zusammensetzung der in Liechtenstein anwesenden Asylsuchenden nach Nationalitäten, welche auf viele Asylsuchende mit Wirtschaftsmigrationshintergrund schliessen lässt - und dem im Vergleich zu früheren Jahren erhöhten Bestand an zu betreuenden Personen Rechnung getragen werden.

Das Asylverfahren soll beschleunigt und zukunftsorientiert ausgestaltet werden, ohne jedoch die Rechte von Asylsuchenden übermässig oder völkerrechtswidrig einzuschränken. Im Vordergrund steht dabei die Beschleunigung des Asylverfahrens durch Einführung von kürzeren Entscheidungsfristen und einer Vereinheitlichung der erstinstanzlichen Zuständigkeit. Andererseits soll eine Verkürzung und Anpassung der Beschwerdeverfahren und Zusammenlegung der Beschwerde mit einem allfälligen Antrag auf Verfahrenshilfe zur Beschleunigung beitragen.

Die Beschleunigung des Asylverfahrens soll insbesondere durch folgende Änderungen erreicht werden:

   - Erlass aller erstinstanzlichen Entscheidungen durch die 
     Regierung bzw. das zuständige Regierungsmitglied;
   - Neue Ausgestaltung des Beschwerdeverfahrens;
   - Erlass von Unzulässigkeitsentscheiden bei Personen aus sicheren 
     Heimat- und Herkunftsstaaten, bei Asylgesuchen aus 
     wirtschaftlichen oder medizinischen Gründen, bei Straffälligkeit
     sowie bei Verletzung der Mitwirkungspflicht.

Aufgrund der Rückmeldungen im Rahmen der Vernehmlassung hat die Regierung beschlossen, einen Unzulässigkeitsgrund bei Straffälligkeit eines Asylsuchenden aufzunehmen. Im Hinblick auf das 48-Stunden-Verfahren bzw. das Fast-Track-Verfahren in der Schweiz wurde zudem ein sogenanntes "7-Tage-Verfahren" bei Asylsuchenden aus sicheren Heimat- und Herkunftsstaaten eingeführt.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Stefanie Kranz
T +423 236 75 85

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