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ikr: Neues Investmentunternehmensgesetz (IUG) - Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 1. September 2015 den Bericht und Antrag an den Landtag betreffend die Schaffung eines Investmentunternehmensgesetzes (IUG) sowie die Abänderung des AIFMG, FMAG und anderer Gesetze verabschiedet.

Mit der Schaffung des neuen IUG sollen die Rahmenbedingungen für die Tätigkeiten auf dem liechtensteinischen Fondsplatz gestärkt werden. Mit dem Gesetz werden vier nationale Kategorien von Investmentunternehmen, in welche ein vordefinierter, qualifizierter Anlegerkreis sein vorhandenes Vermögen investieren kann, der Aufsicht unterstellt. Diese vier Kategorien umfassen Investmentunternehmen für Einanleger, eine Familie, eine Interessensgemeinschaft oder einen Konzern. Für diese Kategorien sollen die aufsichtsrechtlichen Vorteile erhalten bleiben, vor allem ein sehr effizientes Produktbescheinigungsverfahren, welches bisher für Investmentunternehmen für qualifizierte Anleger bereits etabliert war. Zudem sollen die neu definierten Investmentunternehmen vom im Inland geltenden steuerrechtlichen Fondsprivileg profitieren. Das Gesetz ergänzt auf nationaler Ebene das jeweils europarechtlich basierte UCITSG und AIFMG. Ein Vertrieb der vorgesehenen Kategorien von Investmentunternehmen ist nicht vorgesehen. Die Tätigkeit der für jedes Investmentunternehmen bestellten Verwaltungsgesellschaft beschränkt sich auf die Verwaltung der gemeinsamen Anlagen. Ferner werden das AIFMG, das FMAG sowie weitere Gesetze abgeändert. Überwiegend handelt es sich um Folgeanpassungen aufgrund der Schaffung des Investmentunternehmensgesetzes. Positiv auf den liechtensteinischen Fondsplatz soll sich auch die Durchführung der europäischen Verordnungen (EU) Nr. 345/2013 über Europäische Risikokapitalfonds und (EU) Nr. 346/2013 über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum im Rahmen des AIFMG auswirken, welche neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnet. Die Abänderungen des FMAG beziehen sich vor allem auf die in Anhang 1 und 2 FMAG geregelten Gebühren und Abgaben.

Das vorgeschlagene Gesetzespaket wurde im Rahmen des Projekts "Fondsplatz Liechtenstein" erarbeitet. Mit dem neuen Investmentunternehmensgesetz trägt die Regierung einem langjährigen Anliegen der Fondsindustrie Rechnung. Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Bericht und Anträge) bezogen werden.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Katja Gey, Leiterin Stabsstelle für Internationale Finanzplatzagenden
T +423 236 60 55

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