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ikr: Neuregelung der Finanzierung der ausserhäuslichen Kinderbetreuung- FAK-Mittel für KITA-Finanzierung

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. März 2015 den Bericht der Arbeitsgruppe zur Neuregelung der Finanzierung der ausserhäuslichen Kinderbetreuung zur Kenntnis genommen und das weitere Vorgehen beschlossen. Das Ministerium für Gesellschaft wurde beauftragt, einen Vernehmlassungsbericht für die Abänderung des Gesetzes über die Familienausgleichskasse (FAK) zu erarbeiten, damit zusätzlich zu den staatlichen Mitteln auch Überschüsse der FAK zur Finanzierung der Kindertagesstätten eingesetzt werden können.

Im Dezember 2013 hat die Regierung eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des Ministeriums für Gesellschaft eingesetzt, welche sich mit der Neuregelung einer effizienten und gerechten Finanzierung der Kindertagesstätten und der ausserschulischen Tagesstrukturen befassen sollte. Prämisse für die Arbeiten war, dass sich Land, Gemeinden, Wirtschaft und Eltern jeweils angemessen an der Finanzierung beteiligen sollen. Die Arbeitsgruppe, in der neben dem Ministerium für Gesellschaft das Amt für Soziale Dienste, der Verein Kindertagesstätten in Liechtenstein, die Wirtschaftskammer, die Liechtensteinische Industrie und Handelskammer sowie ein Vertreter der Gemeinden vertreten waren, schlägt vor, zusätzliche Mittel aus der FAK zur Finanzierung der ausserhäuslichen Kinderbetreuung zu verwenden. Da die FAK ausschliesslich von den Arbeitgebern finanziert wird, kann damit ohne Erhöhung der Lohnnebenkosten ein wesentlicher Beitrag der Wirtschaft zur Kinderbetreuung realisiert werden.

Das Ministerium für Gesellschaft wird nun einen Vernehmlassungsbericht für die Anpassung der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen erarbeiten. Zudem soll das System der Verteilung der Finanzierungsbeiträge neu so gestaltet werden, dass die finanziellen Mittel gemäss der geleisteten Betreuung der Kinder und nicht mehr pro genehmigten Betreuungsplatz ausgerichtet werden. So sollen die Mittel dorthin fliessen, wo sie effektiv verwendet werden. Damit soll eine gerechte Verteilung der Subventionen gewährleistet werden. Das Ministerium für Gesellschaft hat in diese Richtung bereits erste Vorarbeiten geleistet. Ziel ist es, auf Anfang des nächsten Jahres einen geeigneten Systemwechsel umzusetzen.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Sandro D'Elia, Generalsekretär
T +423 236 60 10

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