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ikr: Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, Justiz und Wirtschaft zur Gesetzesinitiative der DU-Fraktion zur Abänderung des Geldspielgesetzes

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat das Amt für Volkswirtschaft bereits während des Beschwerdeverfahrens nach der ersten Lizenzvergabe mit der Prüfung verschiedener Varianten einer Konzessions-/Bewilligungserteilung für Spielbanken sowie deren Vor- und Nachteile beauftragt. Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer hat in der Folge nach Veröffentlichung des StGH-Urteils im Januar 2015 öffentlich bekannt gegeben, dass für ihn eine liberale Ausgestaltung, d.h. die Erteilung mehrerer Konzessionen oder das zahlenmässig unbeschränkte Erteilen von Bewilligungen anhand von bestimmten Voraussetzungen durchaus denkbar und letztere Variante die von ihm präferierte Vorgehensweise sei. Er hat deshalb dem Amt für Volkswirtschaft den Auftrag erteilt, der Regierung nach eingehender Analyse des StGH-Urteils einen Vorschlag für ein neues Verfahren, das mehrere Konzessionen oder die unlimitierte Vergabe von Bewilligungen vorsieht, mit entsprechendem Projektplan, vorzulegen. Die Gestaltung der Geldspielabgabe ist Teil der Überprüfung.

Die Komplexität der Materie und insbesondere des Geldspielgesetzes verlangt trotz Dringlichkeit eine sorgfältige Prüfung, wie es auch die verschiedenen Gerichtsurteile zeigen. Ziel muss eine schnelle, aber durchdachte Lösung sein, die im Sinne des Wirtschaftsstandortes eine möglichst rasche Realisierung von entsprechenden Projekten erlaubt.

Im Gegensatz zur Spielbankenverordnung sieht die Online-Geldspielverordnung bereits heute keine Einschränkung in Bezug auf die Anzahl zu erteilender Konzessionen vor. Für die Online-Geldspiele sind deshalb, was die Anzahl der Konzessionen betrifft, keinerlei gesetzliche Anpassungen notwendig. Aufgrund eines Verfahrens vor dem EuGH hat die Regierung die Erteilung von Konzessionen für Online-Geldspiele bis Ende 2015 ausgesetzt und die Stabsstelle EWR beauftragt, Bestimmungen der Verordnung über Online-Geldspiele der EFTA-Überwachungsbehörde ESA zu notifizieren, eine Entscheidung wird für Sommer 2015 erwartet.

Der Geldspielmarkt sowie das Spielangebot verändern sich laufend. Die geplanten Änderungen des Geldspielgesetzes in der Schweiz sind der Regierung bekannt. Allfällige diesbezügliche Anpassungen des liechtensteinischen Geldspielgesetzes, so auch die Einstufung des Pokerspiels als Geschicklichkeitsspiel, werden derzeit ebenfalls überprüft.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Christian Hausmann, Leiter Amt für Volkswirtschaft
T +423 236 68 80

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