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ikr: Abänderung des Krankenversicherungsgesetzes: wieder jährliche Festlegung des Staatsbeitrages

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 30. September 2014 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung (KVG) zu Handen des Landtags verabschiedet. Der Staatsbeitrag an die Krankenkassen soll auf Antrag der Regierung durch den Landtag wieder jährlich statt alle drei Jahre festgelegt werden.

Die Gesetzesänderung erfolgt trotz der laufenden Revision des KVG, nachdem im Juni-Landtag mehrere Abgeordnete den Wunsch geäussert hatten, jedes Jahr neu über den Staatsbeitrag entscheiden zu können.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Sandro D'Elia, Generalsekretär
T +423 236 60 10

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