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ikr: Abänderung des Bankengesetzes und weiterer Gesetze (CRD IV) - Bericht und Antrag verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 8. Juli 2014 den Bericht und Antrag an den Landtag betreffend die Abänderung des Bankengesetzes und weiterer Gesetze verabschiedet. Die Vorlage soll im September in erster Lesung im Landtag behandelt werden. Die Abänderung des Bankengesetzes sowie zahlreicher Nebengesetze dient der Umsetzung der Richtlinie 2013/36/EU (sog. "Capital Requirements Directive, CRD IV").

Die Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage gehen auf die Umsetzung der Anforderungen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht in der dritten Version ("Basel III") zurück, welche unter anderem eine Stärkung der Kapitalbasis vorsehen. Weiters müssen Banken oder Wertpapierfirmen künftig durch die Einführung von verschiedenen Kapitalpuffern erhöhte Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung erfüllen.

Zur Vermeidung übermässigen Vertrauens in externe Ratings sollen Bestimmungen erlassen werden, welche die unabhängige Einschätzung von Risiken durch Banken fördern bzw. gewährleisten sollen. Zudem sollen strengere Anforderungen für Aufsichts- und Leitungsorgane, einhergehend mit einer stärkeren Risikokontrolle (sog. Corporate Governance), umgesetzt werden. Mit einem EU-weit harmonisierten gleich strengen Sanktionsrahmen soll eine effektive Durchsetzung der Richtlinienbestimmungen sichergestellt werden.

Ergänzend werden im Bankengesetz die Anlegerschutzbestimmungen angepasst.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09

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