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ikr: Regierung verabschiedet Vernehmlassungsbericht zur KVG-Revision

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 8. Juli 2014 den Vernehmlassungsbericht für die bereits angekündigte "grosse KVG-Revision" genehmigt. Mit der Vorlage sollen wesentliche Parameter im Gesundheitswesen so eingestellt werden, damit den kontinuierlich steigenden Gesundheitskosten begegnet werden kann. Mit der Stärkung der Eigenverantwortung durch die Erhöhung der Kostenbeteiligung, der Einführung eines Gesundheitskontos, Anpassungen am System der Bedarfsplanung sowie der Vertragsgestaltung im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) und der Einführung einer Festpreisregelung für Medikamente werden massgebliche Anpassungen am Krankenversicherungsgesetz vorgeschlagen. Weiter werden die Aufhebung der Liste der chronisch Kranken, welche von der Selbstbeteiligung befreit sind sowie der Halbierung der Selbstbeteiligung für Rentner zur Diskussion gestellt.

Dramatische Kostenentwicklung, uneingeschränkter Konsum

Die Kosten im Gesundheitswesen, welche sich in Liechtenstein auf einem sehr hohen Niveau bewegen und kontinuierlich steigen, ergeben sich aus den Menge und den Preisen. Im Bereich der Preise konnte die Regierung mit den im ersten Quartal dieses Jahres verabschiedeten Sofortmassnahmen zur Stärkung der Kompetenzen der Regierung in Tariffragen erste Massnahmen umsetzen. Mit dem nun vorliegenden Vernehmlassungsbericht werden neben den Leistungserbringern auch die Patienten in die Pflicht genommen. Regierungsrat Mauro Pedrazzini hält hierzu fest: "Das Niveau der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen ist enorm hoch, jeder Einwohner und jede Einwohnerin geht im Durchschnitt 9 mal pro Jahr zum Arzt, und bekam im Jahr 2013 rund 450 Tabletten zu Lasten der Krankenversicherung verschrieben. Die Kosten pro Versicherten liegen deutlich höher als in der benachbarten Schweiz. Dies zeigt klar, dass ein sparsamerer Umgang mit den Leistungen unseres Gesundheitswesens notwendig ist."

Neues Versicherungsmodell, Stärkung der Eigenverantwortung - Erhöhung der Selbstbeteiligung

Das neue Versicherungsmodell sieht vor, die Krankenversicherung in eine Hochkostenversicherung für Kosten über CHF 5'000 pro Jahr und eine Grundversicherung für die Kosten unter dieser Schwelle zu teilen. Die Beiträge des Staates fliessen ausschliesslich in die Hochkostenversicherung. Dadurch wird die Prämie dieses Versicherungszweigs sehr günstig. Im Gegenzug dazu soll der Versicherte bei der Grundversicherung eine höhere Eigenverantwortung wahrnehmen.

Um die sehr hohen Mengen in den Griff zu bekommen, setzt die Vorlage bei der Kostenbeteiligung an. Diese besteht wie bisher aus einem festen Jahresbetrag (Franchise) und einer prozentualen Selbstbeteiligung.

Die Mindestfranchise soll von CHF 200.- auf CHF 500.- und der Selbstbehalt von 10% auf 20% in der Grundversicherung angehoben werden. Dies bedeutet, dass bei der Wahl der Mindestfranchise und hohem Leistungsbezug die Patienten neu max. CHF 1400.- statt bisher CHF 800.- selbst tragen müssen. Durch die höhere Kostenbeteiligung kann aber mit einer Prämienverringerung von jährlich CHF 420 gerechnet werden, so dass die effektiven Mehrkosten bei hohem Leistungsbezug nicht CHF 600, sondern lediglich CHF 180 pro Jahr betragen. Für Versicherte ohne Leistungsbezug verringern sich die jährlichen Kosten dagegen um CHF 420.

Freiwillig kann eine höhere Franchise von zusätzlich bis zu CHF 3500.- gewählt werden. Damit können die monatlichen Prämien weiter reduziert werden. Wer eine höhere Franchise wählt als die Minimalfranchise muss diesen Betrag bei der Krankenkasse hinterlegen, damit dieser im Leistungsfall abgerufen werden kann.

Mit der Umstellung auf den so genannten Tiers garant soll weiter die Transparenz im Gesundheitswesen erhöht werden. Im System des Tiers garant, wie er in der benachbarten Schweiz üblich ist, werden die Rechnungen des Arztes direkt an den Patienten geschickt. Dieser begleicht die Rechnung und reicht sie gegebenenfalls zur Vergütung an die Krankenkasse ein. Der Tiers garant ist ein wichtiges Element der Transparenz und Eigenverantwortung im Gesundheitswesen, da mit der Erhöhung der Selbstbeteiligung der Patient ein wesentliches Interesse daran hat, die detaillierte Rechnung zu erhalten und kritisch zu prüfen.

Weitere Anpassungen am Gesundheitssystem

Mit diversen Anpassungen am System der Bedarfsplanung sollen an das Privileg zur Abrechnung im Rahmen der OKP auch Pflichten geknüpft werden sowie Bedingungen, unter denen ein OKP-Vertrag entzogen werden kann. Die Rolle des Krankenkassenverbands bei der Festlegung es effektiven Bedarfs an Leistungserbringern soll gestärkt werden. Weitere Anpassungen soll es bei den WZW-Verfahren geben, um die Kontrolle sowie Sanktionierung von fehlbaren Leistungserbringern zu verbessern.

Im Bereich der Medikamente wird eine Festpreisregelung vorgeschlagen, so dass in Zukunft nur noch ein fixer Referenztarif pro Wirkstoffgruppe vergütet wird.

Einladung zur Teilnahme an der Vernehmlassung

Die Erhaltung einer bezahlbaren Krankenversicherung bedingt Veränderungen am System. Die Regierung ist sich bewusst, dass mit dem vorliegenden Vernehmlassungsbericht einige Massnahmen zur Umsetzung vorgeschlagen werden, welche für kontroverse Diskussionen sorgen werden. Es werden alle interessierten Kreise eingeladen, sich an der Vernehmlassung zu beteiligen. Das zuständige Ministerium für Gesellschaft steht für Fragen und Diskussionen gerne zur Verfügung und ist an einer kritischen Auseinandersetzung mit der Vorlage interessiert. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 1. Oktober 2014.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Sandro D'Elia, Generalsekretär
T +423 236 60 10

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