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ikr: Umsetzung einer EU-Richtlinie zum Urheberrecht

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 25. März 2014 den Bericht und Antrag an den Landtag zur Abänderung des Gesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte genehmigt. Dabei geht es um die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die als wichtigste Änderung eine Verlängerung der Schutzdauer von Rechten ausübender Künstler und Hersteller von Tonträgern enthält. Die Schutzdauer beträgt neu nicht mehr 50, sondern 70 Jahre. Durch die verlängerte Schutzdauer soll sichergestellt werden, dass die Künstler für einen längeren Zeitabschnitt Vergütungen erhalten. Damit soll nunmehr eine grosse Mehrheit der Künstler in den Genuss einer lebenslangen Schutzdauer kommen, auch jene, deren künstlerische Laufbahn sehr früh begonnen hat.

Neben der Verlängerung der Schutzdauer enthält die Richtlinie diverse begleitende Massnahmen, die sicherstellen sollen, dass die Künstler auch tatsächlich von der Verlängerung profitieren. So muss beispielsweise neu eine sog. "use it or lose it"- Klausel in die Verträge zwischen Künstler und Tonträgerhersteller aufgenommen werden. Diese Klausel besagt, dass die Künstler berechtigt sind, ihre Rechte zurückzufordern, wenn die Hersteller einer Aufnahme in der erweiterten Schutzdauer darauf verzichten, diese zu vermarkten. Dies ermöglicht ihnen, die Werke durch einen anderen Tonträgerhersteller vermarkten zu lassen oder die Vermarktung selbst vorzunehmen. Weiter werden die Tonträgerhersteller einen Fonds einrichten müssen, in welchen sie 20% ihrer Einnahmen einzahlen, die während der erweiterten Schutzdauer anfallen. Dieser Einnahmenbetrag wird sodann zur Gänze, das heisst ohne vertraglich festgelegte Abzüge und ohne Abzug von Vorschüssen an die Interpreten verteilt, deren Aufnahmen in der verlängerten Schutzdauer verkauft wurden.

Kontakt:

Amt für Volkswirtschaft
Ute Hammermann
T +423 236 69 91

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