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ikr: Finanzierung der Finanzmarktaufsicht: Regierung genehmigt Stellungnahme an den Landtag

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 7. Mai 2013 die Stellungnahme zur Abänderung des Gesetzes über die Finanzmarktaufsicht (FMAG) verabschiedet. Mit dieser Vorlage schlägt die Regierung die Änderung verschiedener Bestimmungen zur Finanzierung der FMA vor.

Eintreten unbestritten

Der Landtag hat den Bericht und Antrag zur Abänderung des FMAG in seiner Sitzung vom 25. April 2013 grundsätzlich begrüsst. Zu einzelnen Bestimmungen der Vorlage wurden jedoch Fragen aufgeworfen. Diese Fragen werden von der Regierung mit der vorliegenden Stellungnahme beantwortet.

Phase 1

Der Staatsgerichtshof (StGH) qualifizierte in seinem Urteil zu StGH 2012/83 die Ausgestaltung der Bestimmungen zur Grundabgabe im FMAG als verfassungswidrig. Der Regierung wurde vom StGH eine Frist bis 1. Juli 2013 eingeräumt, um die entsprechenden Gesetzesbestimmungen zu korrigieren. Diese Korrektur soll mit der gegenständlichen Revision des FMAG umgesetzt werden.

Phase 2

In einer zweiten Phase soll eine umfassende Überarbeitung der Finanzierungsregelungen der FMA erfolgen. Diese Überarbeitung wird durch ein neueres Urteil des StGH notwendig, in welchem der StGH die Bestimmungen zur Zusatzabgabe im FMAG als verfassungswidrig qualifiziert hat. Für die notwendige Korrektur wurde der Regierung eine Frist bis zum 31. Dezember 2013 eingeräumt.

Kontakt:

Finanzmarktaufsicht
Beat Krieger
T +423 236 71 24

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