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ikr: Zahl der Asylgesuche stabil

Vaduz (ots/ikr) -

22 Personen suchten in den ersten vier Monaten des laufenden Jahres in Liechtenstein um Asyl an. Dies sind vier Gesuche mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres, aber zwölf weniger als im letzten Trimester 2012.

Diesen 22 Gesuchen stehen 20 Ausreisen ehemaliger Asylsuchender gegenüber. Davon sind 15 Personen untergetaucht, eine Person verliess Liechtenstein kontrolliert, also mit gültigen Ausweispapieren, zwei Personen zogen ihr Asylgesuch zurück und zwei wurden auf dem Dublin-Weg in das für die Durchführung ihres Verfahrens zuständige Mitgliedsland überstellt. Somit befanden sich per Ende April 17 Personen in einem der verschiedenen Stadien des Asylverfahrens in Liechtenstein.

Keine eindeutigen Trends

Besonders attraktiv scheint Liechtenstein derzeit bei Asylsuchenden aus der russischen Föderation zu sein. Insgesamt acht Personen mit russischer Staatsangehörigkeit befanden sich Ende April im Verfahren. Von einem diesbezüglich Trend zu sprechen, wäre jedoch verfrüht. So haben beispielsweise zwischen September und Dezember des vergangenen Jahres 14 Bürger Bosnien-Herzegowinas in Liechtenstein um Asyl angesucht und damit auch bzgl. des gesamten Jahres 2012 die grösste Gruppe unter den Gesuchstellern gestellt. Diese Entwicklung hat sich allerdings nicht fortgesetzt, sodass die meisten Verfahren bereits zu Anfang des laufenden Jahres rechtskräftig abgeschlossen werden konnten und sich derzeit lediglich noch vier Personen aus dem Balkanstaat im Asylverfahren befinden.

Zu den 17 Asylsuchenden hinzukommen 19 vorläufig aufgenommene Personen, welche, was Betreuung und Fürsorgeleistungen betrifft, ebenfalls in den Geltungsbereich des Asylgesetzes fallen, sowie ein vorläufig aufgenommener Flüchtling. Bei den vorläufig Aufgenommenen handelt es sich vor allem um Personen ostafrikanischer Herkunft, die im Herbst 2009 zusammen mit über 200 weiteren Migranten um Asyl angesucht haben. Mit einem solchen Andrang von Asylsuchenden ist Liechtenstein seither nicht mehr konfrontiert worden.

Schengen/Dublin bewährt sich

Es ist auch äusserst unwahrscheinlich, dass Liechtenstein eine solche Situation künftig noch einmal isoliert von seinen Nachbarstaaten bewältigen muss, hat sich doch der Beitritt zum Schengen/Dublin-Raum am 19. Dezember 2011 seither mehr als bewährt. Von 96 Personen, die in den Jahren 2012 und 2013 um Asyl angesucht haben, wurden 62 daktyloskopiert, d.h., ihre Fingerabdrücke wurden mit der Eurodac-Datenbank abgeglichen, um zu klären, ob ein anderer Mitgliedsstaat für die Durchführung des Asyl- und allenfalls Wegweisungsverfahrens zuständig ist. In 47 Fällen (rund 76%) ergab sich ein entsprechender Treffer. Die 34 Personen, die nicht daktyloskopiert worden sind, waren entweder unter 14 Jahre alt und somit zu jung für eine Abfrage oder sind vor der Abnahme der Fingerabdrücke wieder untergetaucht.

Dies zeigt, dass die Mitgliedschaft im Schengen/Dublin-Raum für Liechtenstein ein probates Mittel darstellt, um zu vermeiden, als Zweitasylland genutzt zu werden, wenn ein Verfahren in einem anderen Mitgliedsstaat für den Gesuchsteller negativ verläuft oder zu verlaufen droht. Weiter bietet die Mitgliedschaft Liechtenstein Rechtssicherheit, gerade auch Menschenrechtsorganisationen gegenüber, da sich alle Partnerstaaten auf die Anwendung gemeinsamer Vorschriften im Bereich der Asylverfahren verständigt und verpflichtet haben, welche den Anforderungen der Genfer Flüchtlingskonvention gerecht werden.

Kontakt:

Ausländer- und Passamt
Heribert Beck, Leiter Abteilung Asyl
+423 236 236 61 54

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