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ikr: Richtungsweisend und Rechtssicher: Verordnung über die Verwalter alternativer Investmentfonds von der Regierung verabschiedet
Sämtliche innerstaatlichen Rechtsgrundlagen liegen vor

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat in ihrer Sitzung vom 29. Januar 2013 die Verordnung über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMV) verabschiedet. Damit wurden nach der vorangegangenen Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag sämtliche Rechtsgrundlagen für die Geschäftstätigkeit im Bereich alternativer Investmentfonds geschaffen.

Meilenstein im Projekt "Fondsplatz Liechtenstein"

Die Finanzmarktaufsicht und die Marktteilnehmer verfügen mit der aktuellen Regierungsentscheidung über die erforderliche Rechtssicherheit, um sich intensiv auf das Inkrafttreten des Gesetzes am 22. Juli 2013 vorzubereiten. "Wir haben mit dem neuen Fondsrechts einen grossen Meilenstein im Projekt "Fondsplatz Liechtenstein" geschaffen. Die neue Verordnung bietet den liechtensteinischen Marktteilnehmern sowie der europäischen und internationalen Fondsindustrie eine Vielzahl von Möglichkeiten, neue Chancen wahrzunehmen", betonte Regierungschef und Finanzminister Klaus Tschütscher.

Klare, umfassende Rechtsgrundlage

Liechtenstein ist damit der erste EWR-Mitgliedstaat mit einer klaren und umfassenden Rechtsgrundlage. Einerseits wird eine vollständige Umsetzung europäischen Rechts dargestellt. Andererseits nimmt die Verordnung über die Verwalter alternativer Investmentfonds auch auf liechtensteinische Eigenheiten Rücksicht.

Richtungsweise Gesetzgebung

Die innovative Gesetzgebung Liechtensteins wurde von anderen EWR-Staaten bereits anerkannt und von diesen als richtungsweisend angesehen. Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein wird die europäischen und internationalen Entwicklungen aufmerksam verfolgen und - soweit Notwendigkeit dazu besteht - die neue Gesetzeslage entsprechend weiterentwickeln.

Kontakt:

Stabstelle für Internationale Finanzplatzagenden
Kornelia Vallaster
T +423 236 76 99

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