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ikr: Einführung von CO2-Zielwerten für Personenwagen in Liechtenstein

Vaduz (ots/ikr) -

Um die Emissionen des motorisierten Individualverkehrs zu senken, plant die Regierung die Einführung von CO2-Zielwerten verbunden mit einer Sanktionsabgabe. Die Regelungen sollen im Juli 2012 analog zur Schweiz in Kraft treten.

Vaduz - Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 24. April 2012 den Bericht und Antrag zur Abänderung des CO2-Gesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet. Das bestehende CO2-Gesetz soll um die Aufnahme spezifischer Emissionszielwerte für neue Personenwagen erweitert werden. Dabei sollen die Importeure verpflichtet werden, die CO2-Emissionen der erstmals zum Verkehr zugelassenen Personenwagen bis 2015 im Durchschnitt auf 130 Gramm pro Kilometer zu senken. Wenn die CO2-Emissionen pro Kilometer den Zielwert überschreiten, ist ab dem 1. Juli 2012 eine Sanktionsabgabe vorgesehen.

Diese Sanktion hat keine strafrechtliche Komponente, sie ist strukturell vielmehr eine Lenkungsabgabe, die dem Importeur Anreiz bieten soll, seine Fahrzeugflotte rasch zu verbessern. Für Einzelimporteure soll die Sanktion den Anreiz schaffen, Personenwagen mit möglichst tiefen CO2-Emissionen zu importieren. Die Vorlage sieht vor, die CO2 Zielwerte für neue Personenwagen bis 2015 schrittweise einzuführen. Zudem sollen bis Ende 2018 reduzierte Sanktionssätze gelten.

Die geplanten CO2-Vorschriften betreffen alle Importeure von neuen Personenwagen. Dabei wird unterschieden zwischen Grossimporteuren (50 oder mehr Personenwagen-Zulassungen pro Jahr) und Kleinimporteuren (weniger als 50 Personenwagen-Zulassungen pro Jahr). In diese Kategorie gehören auch Privatpersonen, die ihren Neuwagen direkt importieren.

Mit der Vorlage zur Änderung des CO2 Gesetzes kommt die Regierung der völkerrechtlichen Verpflichtung aus dem 2010 mit der Schweiz ausgehandelten Vertrag über Umweltabgaben nach. Hiernach übernimmt Liechtenstein die Vorschriften der schweizerischen Bundesgesetzgebung über die Umweltabgaben in sein Landesrecht. Dementsprechend wird der Vollzug der neuen CO2-Vorschriften zu einem wesentlichen Teil von den zuständigen schweizerischen Bundesbehörden wahrgenommen.

Die schweizerische Bundesversammlung hatte im März 2011 die Einführung eines CO2-Zielwertes für neue Personenwagen beschlossen. Im Dezember 2012 verabschiedete der schweizerische Bundesrat die entsprechenden Ausführungsbestimmungen.

Zur Wahrung gleicher Wettbewerbsverhältnisse gelten die CO2-Vorschriften für neue Personenwagen somit für das Staatsgebiet der Schweiz und Liechtensteins. In welchem der beiden Staaten ein Importeur seinen Sitz hat, spielt damit aus Sicht der neuen Vorschriften keine Rolle.

Kontakt:

Amt für Umweltschutz
Sven Braden
T +423 236 74 51

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