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ikr: Regierung verabschiedet Stellungnahme zur Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 24. April 2012 die Stellungnahme betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (Verantwortlichkeit von Gesellschaftsorganen) zuhanden des Landtags verabschiedet.

Die strenge solidarische Haftung von Gesellschaftsorganen galt in früheren Zeiten als Korrektiv zum ansonsten grundsätzlich liberal geprägten liechtensteinischen Gesellschaftsrecht. In Zeiten zunehmender Regulierung des Finanzplatzes soll nun die geltende Regelung unter Berücksichtigung der jüngsten Judikatur des Obersten Gerichtshofs im Rahmen einer zeitgemässen Anpassung durch das in der Schweiz geltende Prinzip der "differenzierten Solidarität" ersetzt werden.

Hierzu soll im Gesetz klargestellt werden, dass eine Haftung nur dann gegeben ist, wenn einem Organ der Schaden aufgrund seines persönlichen Verschuldens zurechenbar ist.

Mit dieser Gesetzesrevision soll die derzeitige Rechtslage modernisiert und ein grösstmögliches Mass an Rechtssicherheit gewährleistet werden.

Der Landtag hat die Vorlage anlässlich der ersten Lesung am 22. März 2012 grundsätzlich begrüsst. Die Regierung beantwortet mit der Stellungnahme die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen. Diese betrafen insbesondere die Haftungsvoraussetzungen, die Rechtsnatur der Haftung und die Beweislast.

Kontakt:

Ressort Justiz
Heino Helbock
T +423 236 74 25

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