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ikr: Abänderung der Bauarbeitenkoordinationsverordnung

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 28. Februar 2012 die Abänderung der Bauarbeitenkoordinationsverordnung genehmigt. Die Verordnung bestimmt, welche beruflichen Voraussetzungen die Planungs- und Baustellenkoordinatoren erfüllen müssen.

Am 29. Mai 2008 hatte der Landtag das Bauwesen-Berufe-Gesetz (BWBG, Gesetz über die Architekten und andere qualifizierte Berufe im Bereich Bauwesen) beschlossen. Die einzelnen Berufsgruppen wurden im BWBG neu geregelt, weshalb die Anpassung der Bauarbeitenkoordinationsverordnung erforderlich wurde.

Kontakt:

Markus Kaufmann, Persönlicher Mitarbeiter des
Regierungschef-Stellvertreters
T +423 236 60 09

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