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pafl: Aufhebung der Verordnung über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche aus Bulgarien

Vaduz (ots/pafl) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 4. Oktober 2011 die Verordnung betreffend die Aufhebung der Verordnung über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche aus Bulgarien beschlossen.

Zu Jahresbeginn traten mehrere Fälle von Maul- und Klauenseuche in Bulgarien auf. Die Europäische Union erliess in Folge mit einem Beschluss der Kommission bestimmte vorläufige Massnahmen zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche in Bulgarien. Nachdem auch die Schweiz in Form der "Verordnung des BVET über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche aus Bulgarien" die erforderlichen Massnahmen getroffen hatte, folgte Liechtenstein diesem Beispiel mit der Verordnung gleichen Titels am 18. Januar 2011. Entsprechend der Entwicklung der Seuchenlage kam es wiederholt zu Anpassungen.

Nachdem keine neuen Seuchenausbrüche mehr festgestellt werden mussten, heben die EU und die Schweiz die getroffenen Schutzmassnahmen per 30. September bzw. 01. Oktober 2011 auf, weshalb auch die diesbezüglichen Verordnungen Liechtensteins aufzuheben waren.

Kontakt:

Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Peter Malin, Leiter
T +423 236 73 20

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