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pafl: Krankenversicherungsgesetz geht in die Vernehmlassung

Vaduz (ots/pafl) -

Die Regierung startet eine Vernehmlassung zur Abänderung des Krankenversicherungsgesetzes. Ziel der Gesetzesrevision ist in erster Linie eine nachhaltige Ausgestaltung des Finanzierungssystems der staatlichen Gesundheitsversorgung.

Die geplante KVG-Revision soll Gesetzeslücken schliessen, die Grundlagen für neue Entwicklungen im Gesundheitswesen legen und vor allem die Finanzierung an die durch die Sanierung des Staatshaushalts notwendig gewordene Reduktion des Staatsbeitrags an die Kosten der OKP anpassen. In einem ersten Schritt soll der Staatsbeitrag an die übrigen Versicherten deutlich gesenkt werden. Gleichzeitig soll der Fehlbetrag mittels einer Erhöhung der Kostenbeteiligungen kompensiert werden. Die durch die Senkung des Staatsbeitrages fehlenden Mittel sollen also auf die vom Leistungsbezug abhängige Kostenbeteiligung und nicht auf die vom Leistungsbezug unabhängige Prämie umgewälzt werden. Dadurch kann eine Prämienneutralität angestrebt werden. Als flankierende Massnahme soll das Prämienverbilligungssystem ausgebaut werden. Positiver Nebeneffekt ist die erwartete Stärkung der Eigenverantwortung der Versicherten und dadurch eine Reduktion von Bagtell- und Mehrfachkonsultationen.

Weitere Änderungsvorschläge betreffen unter anderem den Risikoausgleich, die gesetzlich vorgeschriebenen Reserven und Rückstellungen der Krankenversicherer, die Schaffung der Grundlagen für Managed Care Modelle etc.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassung dauert bis 31. März 2011.

Kontakt:

Ressort Gesundheit
Stefan Rüdisser
T +423 236 63 28

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