Tous Actualités
Suivre
Abonner Fürstentum Liechtenstein

Fürstentum Liechtenstein

pafl: Neues E-Government-Gesetz garantiert moderne und effiziente Verwaltung

Vaduz (ots/pafl) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 31. Mai 2011 den Bericht und Antrag zur Schaffung eines Gesetzes über den elektronischen Geschäftsverkehr mit Behörden (E-Government-Gesetz; E-GovG) verabschiedet. Die Landesverwaltung bzw. alle vom Geltungsbereich des Gesetzes erfassten Institutionen erhalten mit dem E-GovG die Kompetenz, elektronische Dienstleistungen anzubieten. "Mit dem neuen E-Government-Gesetz können Kommunikation und Services durchgehend elektronisch und rechtswirksam durchgeführt werden. Von der elektronischen Antragseinreichung- und -bearbeitung über die Ausfertigung und die Zustellung bis zur Archivierung wird ein durchgehend elektronischer Ablauf gewährleistet. Ein weiterer grosser Pluspunkt für die Bürger ist auch die Tatsache, dass die Qualität und Transparenz des öffentlichen Dienstes zum Nutzen aller wesentlich erhöht werden. Oder anders ausgedrückt: E-Government ist das Synonym für einen modernen Staat", betonte Regierungschef Klaus Tschütscher.

Eindeutige elektronische Identifikation

Ein zentraler Punkt der gegenständlichen Vorlage ist die Schaffung des "elektronischen Identitätsausweises" (eIDA). Dieser dient in erster Linie zur elektronischen Identifikation von Personen. Wie im "realen Leben" (mittels Reisepass oder ID) wird damit auch über digitale Medien eine eindeutige Identifikation gewährleistet.

Grundsatz der Freiwilligkeit

Die Vorlage basiert auf dem Gedanken, dass der Verwaltungskunde selbst darüber entscheidet, ob er die Dienstleistungen des E-Government in Anspruch nehmen will. Anliegen können wahlweise elektronisch oder - wie bisher - in Papierform oder durch persönliches Vorsprechen vorgebracht werden.

Aktueller Stand der Technik

Ein weiterer wesentlicher Punkt der gegenständlichen Vorlage ist die elektronische Zustellung. "Durch die Möglichkeit der elektronischen Zustellung schliesst sich der Verwaltungskreislauf. Von der elektronischen Antragseinreichung bis zur nachweislichen elektronischen Zustellung kann das gesamte Verfahren elektronisch abgewickelt werden. Liechtenstein erhält damit weltweit eines der fortschrittlichsten E-Government-Gesetze. Qualität, Vertrauen und Schnelligkeit bilden dabei die zentralen Elemente", so Regierungschef Klaus Tschütscher.

Kontakt:

Ressort Präsidium
Andreas Fuchs
T +423 236 74 24

Plus de actualités: Fürstentum Liechtenstein
Plus de actualités: Fürstentum Liechtenstein
  • 08.06.2011 – 13:00

    pafl: Landesrechnung 2010 - Sanierungsmassnahmen greifen

    Vaduz (ots/pafl) - Die Regierung hat einen Bericht und Antrag verabschiedet, mit welchem sie beim Landtag die Genehmigung der Landesrechnung 2010 beantragt. Diese schliesst in der Laufenden Rechnung mit einem operativen Verlust von CHF 66 Mio. ab und liegt damit auf Höhe des Vorjahres. Gegenüber dem im Voranschlag 2010 angenommenen Wert verbesserte sich das operative Resultat jedoch sehr deutlich mit CHF +150 Mio. ...

  • 08.06.2011 – 07:59

    pafl: Beantwortung des Postulates betreffend häusliche Betreuung und Pflege

    Vaduz (ots/pafl) - Die Regierung unterbreitet dem Landtag die Beantwortung des Postulats zur häuslichen Betreuung und Pflege. Mit dem Postulat hat der Landtag die Regierung eingeladen, Verbesserungsmöglichkeiten für verschiedene Bereiche der häuslichen Betreuung und Pflege aufzuzeigen, insbesondere im Zusammenhang mit dem erforderlichen Betreuungs- und ...

  • 07.06.2011 – 17:00

    pafl: Steuerinformationsabkommen mit Australien

    Vaduz (ots/pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 7. Juni 2011 das Steuerinformationsabkommen (TIEA) mit Australien genehmigt. Australien ist Mitglied der OECD und der G20. Die Unterzeichnung des Abkommens erfolgt im Laufe dieses Monats. Das TIEA folgt inhaltlich den bereits mit anderen Ländern abgeschlossenen TIEA und sieht einen Informationsaustausch auf Anfrage vor. Mit diesem TIEA erhöht sich die Zahl der ...