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pafl: Rahmenvertrag betreffend fremdenpolizeiliche Zusammenarbeit mit der Schweiz

Vaduz (ots)

Vaduz, 3. Juni (pafl) - Die Regierung unterbreitet
dem Landtag den Bericht und Antrag zu einem Rahmenvertrag zwischen 
Liechtenstein und der Schweiz im Bereich der fremdenpolizeilichen 
Zusammenarbeit.
Der Rahmenvertrag wurde am 3. Dezember 2008 von Regierungschef 
Otmar Hasler und Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf in Bern 
unterzeichnet.
Die Inkraftsetzung von Schengen in Liechtenstein bedingt eine 
Anpassung der bilateralen Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein und 
der Schweiz im Ausländerbereich sowie bezüglich der polizeilichen 
Zusammenarbeit und namentlich der Wahrnehmung von polizeilichen 
Aufgaben durch die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) im Grenzraum 
an der liechtensteinisch-österreichischen Grenze.
Liechtenstein und die Schweiz hatten deshalb entschieden, die 
teilweise überholten rechtlichen Grundlagen aus dem Jahre 1963 und 
die dazugehörige Vereinbarung von 1994 sowie die Notenaustausche aus 
den Jahren 2003 und 2004 durch eine neue rechtliche Grundlage zu 
ersetzen. Der Rahmenvertrag soll alle im Ausländerbereich liegenden 
Themen zwischen Liechtenstein und der Schweiz unter Berücksichtigung 
von "Schengen", des trilateralen Polizeikooperationsvertrags, des 
EFTA-Übereinkommens, des EWR-Abkommens und des 
Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU und der 
jeweiligen nationalen Ausländergesetzgebungen regeln. Darunter fällt 
die Zusammenarbeit im Bereich des Visumverfahrens, der Einreise und 
des Aufenthalts. Im Weiteren soll die bilaterale Zusammenarbeit 
bezüglich der Wahrnehmung von bestimmten polizeilichen Aufgaben durch
die Eidgenössische Zollverwaltung im Grenzraum an der 
liechtensteinisch-österreichischen Grenze geregelt werden. Der 
Zollvertrag und der Polizeikooperationsvertrag von 1999 bleiben von 
diesem neuen Rahmenvertrag unberührt.
Der Rahmenvertrag tritt erst in Kraft, wenn die Inkraftsetzung des
Schengen-Besitzstands durch Beschluss des Rates der EU für 
Liechtenstein erfolgt ist.

Kontakt:

Ausländer und Passamt
Hans Peter Walch, Leiter
Tel.: +423 236 61 40

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