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pafl: Neues Schiedsverfahrensrecht für Liechtenstein

Vaduz (ots)

Vaduz, 28. Oktober (pafl) - Die Regierung hat an
ihrer Sitzung vom 28. Oktober 2008 den Bericht und Antrag über die 
Totalrevision des schiedsrichterlichen Verfahrens (Nr. 151/2008) zur 
Behandlung an den Landtag überwiesen. Die in ihren Grundzügen aus dem
Jahr 1895 stammenden Bestimmungen über das schiedsrichterliche 
Verfahren wurden ursprünglich aus dem österreichischen Recht in das 
liechtensteinische Zivilprozessrecht (ZPO) übernommen. Sie haben 
seither nur geringfügige Ergänzungen erfahren und entsprechen nicht 
mehr den Anforderungen an eine zeitgemässe, der Internationalität 
unseres Wirtschaftsstandorts verpflichtete Regelung.
Das Regierungsprogramm 2005-2009 sieht unter anderem die Prüfung 
des Beitritts Liechtensteins zum Übereinkommen der Vereinten Nationen
über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche 
vor. Dieses Vorhaben, das von verschiedenen Interessensverbänden im 
Land unterstützt wird, stellt auch im Rahmen des Projektes Futuro 
einen wichtigen Teil der Umsetzungsinitiativen im Bereich 
"Rechtsanwendung" dar. "Mit der nun verabschiedeten Vorlage strebt 
die Regierung die Schaffung eines zeitgemässen, an internationalen 
Standards orientierten liechtensteinischen Schiedsverfahrensrechts 
an", erklärt Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher als 
zuständiger Justizminister.
Um dieses Ziel zu erreichen, hat das Ressort Justiz deshalb in den
letzten Monaten die in ihrem Wesen über 100 Jahre alten Bestimmungen 
des geltenden Schiedsverfahrensrechts einer grundlegenden 
Modernisierung unterzogen und dabei ganz gezielt die Brücke für eine 
internationale Anwendbarkeit geschlagen. Der Wunsch, dem New Yorker 
Übereinkommen beitreten zu können und das gleichzeitige Vorliegen 
einer totalrevidierten österreichischen Rezeptionsvorlage, 
begünstigten eine Totalrevision der liechtensteinischen Bestimmungen 
zum schiedsrichterlichen Verfahren. "Ich bin überzeugt, dass wir mit 
einem modernen Schiedsverfahrensrecht einen wichtigen Beitrag zur 
langfristigen Stärkung des Finanzplatzes und Wirtschaftsstandorts 
Liechtenstein leisten. Liechtenstein kann zu einem attraktiven 
Schiedsort und Sitz für Schiedsgerichte werden", so Justizminister 
Tschütscher. Der Landtag wird die Regierungsvorlage an der 
November-Sitzung in erster Lesung beraten.

Kontakt:

Ressort Justiz
Patricia Wildhaber, Mitarbeiterin der Regierung
Tel.: +423 236 60 34

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