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pafl: Regierungsrätin Rita Kieber-Beck verteidigt den Finanzplatz Liechtenstein bei einem Botschafter-Treffen in Bern

Vaduz (ots)

Vaduz, 4. April (pafl) - Regierungsrätin Rita
Kieber-Beck hielt am 3. April 2008 auf Einladung der slowenischen 
Botschaft in Bern in deren Botschaft vor den Vertreterinnen und 
Vertretern der Botschaften der EU-Staaten und in Anwesenheit von 
EU-Botschafter Michael Reiterer ein Referat zu Liechtenstein, zu 
seinen allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen 
und Interessen sowie zu seinen demokratisch verankerten Grundsätzen 
auch im Bereich der Steuern. Sie äusserte sich dabei insbesondere zu 
den aktuellen Themen zum Finanzplatz Liechtenstein.
Die Aussenministerin legte auch in diesem Zusammenhang grossen 
Wert auf die liechtensteinische Position, wonach man von 
Liechtenstein nicht andere Standards verlangen kann als von anderen 
Staaten, und sie ersuchte die diplomatischen Vertreter und Vertreter 
an die Adresse von deren Regierungen um einen fairen und objektiven 
Umgang mit Liechtenstein. Sie bezog sich dabei auch ausführlich auf 
die von Regierungschef Otmar Hasler in der letzten Landtagssitzung im
Namen der Regierung abgegebene Erklärung, die folgenden Wortlaut hat 
und die auch weiterhin die Position der Regierung wiedergibt:
"Der Finanzplatz Liechtenstein ist in den vergangenen Wochen in 
den internationalen Medien in die Schlagzeilen geraten. Liechtenstein
sieht sich ernsthaften Vorwürfen ausgesetzt. Dabei wurde der 
Wirtschaftsstandort wie auch das Land Liechtenstein oftmals sehr 
unsachlich und verletzend dargestellt. Die pauschalen Vorwürfe 
gegenüber Liechtenstein, seiner Bevölkerung und den politischen 
Institutionen weist die Regierung zurück.
Die Regierung hat vor Jahren einen Reformprozess des Finanzplatzes
eingeleitet und wird diesen ungeachtet der aktuellen Ereignisse 
weiterführen. Dabei ist zu beachten, dass der Finanzplatz 
Liechtenstein Teil einer zunehmend globalisierten und integrierten 
Finanzindustrie. Der internationale Wettbewerb zwischen den 
Finanzplätzen akzentuiert sich und neue Finanzplätze entstehen.
Die künftige Ausrichtung des gesamten Wirtschaftsstandortes beruht
auf den grundlegenden Werten eines ausgeprägten Schutzes der 
Privatsphäre und des Eigentums sowie dem Bekenntnis zur 
Eigenverantwortung. Das Recht auf Privatsphäre gilt dabei als 
zentraler Aspekt der Persönlichkeitsrechte, der Schutz des Eigentums 
als Ausdruck der verfassungsrechtlich verankerten Eigentumsfreiheit. 
Gleichzeitig wird jegliche Form von potentiellem Missbrauch der 
gewährten Freiheiten mit einem effektiven System von Aufsicht und 
Gerichtsbarkeit bekämpft.
Liechtenstein richtet seinen Finanzplatz an europäischen und 
internationalen Standards aus. So wurde ein wirksames Dispositiv zur 
Bekämpfung der Geldwäscherei, der organisierten Kriminalität und der 
Finanzierung von Terrorismus erstellt. Die äusserst hohen Standards 
werden auch von internationalen Gremien wie dem IWF bestätigt.
Auch im Bereich der Steuern hat Liechtenstein ein Öffnung 
vollzogen. Es wurden erste Abkommen im Steuerbereich abgeschlossen 
und im Jahr 2007 wurde die Rechtshilfe bei Mehrwertsteuerbetrug 
gesetzlich ermöglicht.
Mit der Paraphierung des Abkommens zur Schengen-Assoziation 
erklärt sich das Fürstentum Liechtenstein zur Kooperation in 
Steuerfragen bereit, indem der entsprechende EU-Rechtsbestand bei der
Rechtshilfe für den Informationsaustausch in Steuerfragen übernommen 
wird.
Seit Sommer 2007 finden Verhandlungen über ein Betrugsabkommen mit
der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten statt. Die 
Verhandlungen verlaufen konstruktiv, ein baldiger Abschluss der 
Verhandlungen wird angestrebt. Dabei geht es um einen berechtigten 
Interessensausgleich der Verhandlungsparteien. Steuerkooperation 
bedeutet auch die Vermeidung von Doppelbesteuerung von international 
tätigen Unternehmen.
Die Regierung ist sich bewusst, dass Liechtenstein als Mitglied 
des Europäischen Wirtschaftsraumes Rechte und Pflichten übernommen 
hat. Zu den Rechten gehört, dass das Fürstentum Liechtenstein seine 
politischen Standpunkte und seine Rechtstradition als 
gleichberechtigter souveräner Staat auf europäischer Ebene einbringen
kann. Pflicht ist es, die vertraglich eingegangenen Regeln 
einzuhalten.
Die Regierung ist an guten bilateralen Beziehungen mit anderen 
Staaten, insbesondere mit den Nachbarstaaten,  auf der Basis der 
gegenseitigen Respektierung und des Interessensausgleiches 
interessiert. Die regelmässigen Gespräche auf Regierungsebene sowie 
die gute Zusammenarbeit auf der Ebene der staatlichen Institutionen 
dient der Vertiefung der bilateralen Beziehungen.
Dabei sollen auch Differenzen und offene Probleme angesprochen und
einer Lösung zugeführt werden. Dazu gehört auch, dass der Ankauf von 
unter Verletzung von Geschäftsgeheimnissen entwendeten Daten durch 
den Bundesnachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschland zumindest 
nach liechtensteinischem Rechtsverständnis grundlegende 
rechtsstaatliche Fragen aufwirft.
Der eingeschlagene Reformprozess ist eine Antwort auf den 
internationalen Wettbewerb und die vertiefte Zusammenarbeit des 
Fürstentums Liechtenstein im internationalen Rahmen."
In der sich anschliessenden Diskussion konnten einzelne Aspekte 
weiter vertieft werden. Regierungsrätin Rita Kieber-Beck war 
begleitet von den Botschaftern Hubert Büchel und Roland Marxer.

Kontakt:

Kontakt:
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Roland Marxer, Amtsleiter
Tel.: +423 236 60 50

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