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pafl: Stellungnahme zur Initiative zur Abänderung des Volksrechtegesetzes

Vaduz (ots)

Vaduz, 11. März (pafl) - Die Regierung unterbreitet
dem Landtag ihre Stellungnahme zur Landtags-Initiative betreffend 
Abänderung des Volksrechtegesetzes (Gesetz über die Ausübung der 
politischen Volksrechte in Landesangelegenheiten). Die Regierung 
führt darin aus, dass das Recht auf ein Mandat als Abgeordneter des 
Landtags für einen bestimmten Wahlbezirk erworben wird und bei 
Verlegung des ordentlichen Wohnsitzes in den anderen Wahlbezirk 
verloren geht.
Die Verfassung bindet den Erwerb, die Innehabung, die Ausübung und
den Verlust der politischen Rechte an den ordentlichen Wohnsitz im 
Lande, das Wahlrecht zum Landtag insbesondere an den ordentlichen 
Wohnsitz in einem der zwei Wahlbezirke. Das Recht auf ein 
Landtags-Mandat wird durch die Wahl für einen bestimmten Wahlbezirk 
nur aufgrund des ordentlichen Wohnsitzes in diesem Wahlbezirk 
erworben und geht daher, wenn der ordentliche Wohnsitz während der 
Wahlperiode in einen anderen Wahlbezirk verlegt wird, wieder 
verloren.
Die Hervorhebung des Wahlkreises im Volksrechtegesetz erweist sich
somit als sinnvoll. Die von den Initianten vorgeschlagene Ergänzung 
des Volksrechtegesetzes ist geeignet, im Sinne des geltenden Rechts 
Klarheit zu schaffen.
Die von den Initianten vorgeschlagene Abänderung des 
Volksrechtegesetzes wird damit begründet, dass die Wahlkreise einen 
bedeutsamen geschichtlichen Ursprung haben. Die geographische 
Festlegung der Wahlkreiseinteilung geht letztlich auf die 
Herausbildung der Herrschaft Schellenberg und der Grafschaft Vaduz im
14. Jahrhundert zurück. Diese Aufteilung hat sich seitdem als sehr 
stabil und als kaum umstritten erwiesen. Durch die Schaffung von zwei
Wahlkreisen wurde das Prinzip der Repräsentation verstärkt. Dieses 
Prinzip der Repräsentation wird auch dadurch verwirklicht, dass 
Unterländer und Oberländer Abgeordnete eben in den jeweiligen 
Wahlkreisen zu wohnen haben.

Kontakt:

Ressort Inneres
Erik Purgstaller, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 60 92

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