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pafl: Modernisierung des Sachenrechts in Vernehmlassung

(ots)

Vaduz, 19. Mai (pafl) -

Die Regierung hat einen Entwurf zur
Abänderung des Sachenrechts und weiterer Gesetze genehmigt und in 
die Vernehmlassung gegeben. Der Anlass für die 
Vernehmlassungsvorlage ergibt sich aus der Notwendigkeit der 
Modernisierung der sachenrechtlichen Grundlagen, welche in 
Liechtenstein im Wesentlichen seit der Einführung des Sachenrechts 
im Jahre 1923 unverändert geblieben sind. Mit dem vorgeschlagenen 
neuen Sachenrecht soll insbesondere eine zeitgemässe 
Grundbuchführung ermöglicht werden.
Schwerpunkte des vorgelegten Vernehmlassungsberichts sind die 
Modernisierung des Grundbuchrechts im Allgemeinen mit Schaffung 
einer Grundbuchverordnung und praktikableren Mitteln zur Bereinigung 
des Grundbuches. Darin enthalten sind nicht nur die Mittel zur 
Bereinigung der dinglichen Rechte sowie der Vormerkungen und 
Anmerkungen, sondern auch Vorschriften über die Auflage der 
bereinigten Register, die Anlegung des neuen Grundbuches und dessen 
Inkraftsetzung sowie die Realisierung des elektronischen 
Geschäftsverkehrs mit dem Grundbuch.
Weiters werden mit der Vernehmlassungsvorlage die Umsetzung weiterer 
Verbesserungs- bzw. Modernisierungsschritte beabsichtigt, dies 
insbesondere nach dem Vorbild der Vorlage zur laufenden und bislang 
grössten Revision des Schweizerischen Sachenrechts. Schliesslich hat 
die Vernehmlassungsvorlage auch die Umsetzung der Richtlinie 
2002/47/EG über Finanzsicherheiten zum Ziel.
Die Regierung ist überzeugt, dass mit dem vorliegenden 
Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Sachenrechts und weiterer 
Gesetze ein wichtiges Massnahmenpaket zur Stärkung der 
institutionellen Rahmenbedingungen vorgeschlagen wird.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über 
deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li – Vernehmlassungen) 
bezogen werden.

Kontakt:

Patricia Wildhaber
Tel.: +423/23660 34
patricia.wildhaber@mr.llv.li

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