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pafl: Schutz der Kinderrechte

(ots)

Vaduz, 17. November (pafl) -

Die Regierung unterbreitet dem
Landtag den Bericht und Antrag betreffend das Fakultativprotokoll 
zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes.
Das Fakultativprotokoll trat am 12. Februar 2002 in Kraft. Es wurde 
im Rahmen der UNO ausgearbeitet und ergänzt die 
Kinderrechtskonvention – namentlich Artikel 38 – im Bereich 
Kindersoldaten. Artikel 38 sieht für die Rekrutierung und die 
unmittelbare Teilnahme an Feindseligkeiten ein Mindestalter von 15 
Jahren vor und stellt damit gerade in der Extremsituation von 
bewaffneten Konflikten eine Ausnahme von dem in der 
Kinderrechtskonvention statuierten Grundsatz dar, wonach jeder 
Person bis zu ihrem vollendeten 18. Lebensjahr ein besonderer 
Kinderschutz zukommt. Das Fakultativprotokoll verbessert den Schutz 
der Kinder in bewaffneten Konflikten in wesentlichen Punkten: Es 
hebt das Mindestalter für die obligatorische Rekrutierung und die 
unmittelbare Teilnahme an Feindseligkeiten auf 18 Jahre an. Es 
verpflichtet die Vertragsstaaten, das Mindestalter für die 
Rekrutierung von Freiwilligen durch staatliche Streitkräfte auf 
mindestens 16 Jahre zu erhöhen und in einer verbindlichen Erklärung 
darzulegen, welches Mindestalter für diese Rekrutierungsform auf 
ihrem Territorium gilt. Ferner müssen sie alle durchführbaren 
Massnahmen treffen, damit bewaffnete Gruppen unter keinen Umständen 
Personen unter 18 Jahren rekrutieren oder in Feindseligkeiten 
einsetzen. Es nimmt schliesslich die Vertragsstaaten in die Pflicht, 
Massnahmen für die Demobilisierung, Rehabilitation und die soziale 
Wiedereingliederung von Kindern, die als Soldaten an bewaffneten 
Konflikten beteiligt waren, zu ergreifen. Damit leistet es einen 
bedeutenden Beitrag zu einem rechtlichen und tatsächlichen Schutz 
der Kinder als der schwächsten Glieder der Gesellschaft in 
bewaffneten Konflikten.
Die Ratifikation des Fakultativprotokolls durch Liechtenstein ist 
als Fortsetzung des liechtensteinischen Engagements im Rahmen seiner 
Aussenpolitik im Menschenrechtsbereich und speziell im Bereich der 
Kinderrechte zu verstehen, zu der auch die regelmässige 
Unterstützung von Aktivitäten im internationalen Rahmen zählt.
Bisher haben 30 Staaten das Fakultativprotokoll unterzeichnet und 86 
Staaten haben es ratifiziert. Liechtenstein hat das 
Fakultativprotokoll am 8. September 2000 anlässlich des Millenniums- 
Gipfeltreffens der Staats- und Regierungschefs der UNO- 
Generalversammlung vom 6. bis 8. September 2000 in New York 
unterzeichnet.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Letizia Meier
Tel.: +423/236 60 54

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