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pafl: Totalrevision des Gesetzes über Investmentunternehmen

(ots)

Vaduz, 17. November (pafl) -

Die Regierung hat einen
Bericht und Antrag zur Totalrevision des Gesetzes über 
Investmentunternehmen zuhanden des Landtags verabschiedet. Anlass 
zur Überarbeitung des Gesetzes war die Umsetzung von zwei 
EU-Richtlinien, welche ins liechtensteinische Recht aufgenommen 
werden müssen. Zudem wurde die vom Amt für Finanzdienstleistungen in 
den letzten Jahren entwickelte Amtspraxis an mehreren Stellen ins 
Gesetz aufgenommen, einzelne im Gesetz nicht geregelte Bereiche 
wurden neu der Regierungsvorlage zugefügt.
EU-Richtlinien aufgenommen
Die Richtlinie 2001/107/EG regelt vor allem 
gesellschaftsrechtliche Belange der Verwaltungsgesellschaft. Darüber 
hinaus wird es den Fondsleitungen nun neu ermöglicht, unter 
bestimmten Voraussetzungen Einzelportfolios und andere 
anlagefondsähnliche Vermögen, insbesondere Pensionsfonds und 
Anlagestiftungen zur Verwaltung zu übernehmen. Neben dem Erlass von 
Aufsichts- und Wohlverhaltensregeln soll auch ein vereinfachter 
Prospekt, welcher zukünftig in allen Vertragsstaaten verwendet 
werden kann, eingeführt werden. Der Vertrieb von Anteilen 
ausländischer Investmentunternehmen wird erleichtert, einerseits 
durch die Möglichkeit, Zweigstellen zu gründen, andererseits durch 
die Tätigkeit in einem anderen Vertragsstaat im Wege des freien 
Dienstleistungsverkehrs.
Die Richtlinie 2001/108/EG erweitert die Anlagemöglichkeiten von 
Investmentunternehmen. Zukünftig sind bei Investmentunternehmen für 
Wertpapiere auch Anlagen in Geldmarktinstrumente des geregelten und 
des ungeregelten Marktes möglich. Dach- und Indexfonds können 
ebenfalls als harmonisierte Investmentunternehmen aufgelegt werden. 
Die bereits bestehenden Anlagemöglichkeiten im Bereich der 
derivativen Finanzinstrumente wurden konkretisiert und teilweise 
erweitert. Im Weiteren muss in Zukunft jede Verwaltungsgesellschaft 
für die Verwaltung ihrer Vermögen ein Risikomanagementverfahren 
einführen, welches die Berechnung der Risiken aus den 
Anlageinstrumenten beinhaltet. Erstmalig wird auch ein detaillierter 
Risikohinweis vorgeschrieben, welcher die allgemeinen sowie die 
besonderen Anlagerisiken beschreibt.
Aufgrund der zahlreichen notwendigen Einschübe wurde das Gesetz 
für eine bessere Lesbarkeit und Verständlichkeit einer formalen 
Totalrevision unterzogen. Das bedeutet, dass sowohl Artikel, als 
auch Absätze neu durchnummeriert wurden. Die materiellen Änderungen 
beziehen sich auf die Änderungen aufgrund der beiden Richtlinien 
sowie auf die Änderungswünsche des Amtes für Finanzdienstleistungen 
und der beteiligten Interessensverbände.

Kontakt:

Amt für Finanzdienstleistungen
+423/236 62 21

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