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pafl: Rechtshilfevertrag zwischen Liechtenstein und den USA tritt am 1. August 2003 in Kraft

(ots)

Vaduz, 17. Juni (pafl) -

Der Rechtshilfevertrag zwischen
Liechtenstein und den USA, zu dem am 5. Juni 2003 die 
Ratifikationsurkunden in Washington ausgetauscht worden waren, tritt 
nunmehr am 1. August 2003 in Kraft.
Die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen Liechtenstein und den 
Vereinigten Staaten von Amerika beruhte bisher auf blosser 
Gegenseitigkeit unter Beachtung der anerkannten Grundsätze des 
Völkerrechts. Am 8. Juli 2002 war von den beiden Staaten ein 
Rechtshilfevertrag unterzeichnet worden. Der Landtag hatte dem 
Vertrag am 13. März 2003 zugestimmt. Der Vertrag erfasst neben den 
klassischen Bereichen der Rechtshilfe auch den Bereich der 
Rechtshilfe beim Steuerbetrug.
Der Rechtshilfevertrag regelt ausschliesslich die Rechtshilfe im 
engeren Sinn. Für Auslieferungsfragen besteht ein eigener 
bilateraler Vertrag von 1936 zwischen Liechtenstein und den 
Vereinigten Staaten.
Der Rechtshilfevertrag hat die möglichst effiziente Zusammenarbeit 
der Justizbehörden beider Vertragsstaaten bei der 
grenzüberschreitenden Kriminalität zum Ziel. Dabei nimmt er auf die 
Besonderheiten der beiden sehr unterschiedlichen Rechtssysteme 
Bedacht. In den übrigen Teilen orientiert sich der Vertrag an den 
Grundsätzen des Europäischen Rechtshilfeübereinkommens, bei welchem 
Liechtenstein, nicht aber die USA, Vertragspartei ist.
Das Landesgesetzblatt mit dem Vertragstext kann bei der 
Regierungskanzlei bezogen werden.

Kontakt:

Kerstin Appel
Tel.: +423/236 60 24
kerstin.appel@mr.llv.li

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