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Internationale Zusammenarbeit zur Verbrechensbekämpfung

Vaduz (ots)

Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht
und Antrag betreffend das Europäische Übereinkommen vom 15. Mai 1972
über die Übertragung der Strafverfolgung. Die Übertragung bzw.
Übernahme der Strafverfolgung ist ein wichtiges Instrument der
internationalen Verbrechensbekämpfung. Sie ermöglicht den Behörden
der betroffenen Länder, die Effizienz der Strafverfolgung von Taten
mit grenzüberschreitendem Charakter erheblich zu steigern. Die
Bestimmungen des Übereinkommens decken sich weitgehend mit der von
Liechtenstein gehandhabten Praxis.
Obwohl die liechtensteinischen Behörden aufgrund des
Rechtshilfegesetzes und des Europäischen Rechtshilfeübereinkommens
bereits die Möglichkeit zur Übertragung/Übernahme der Strafverfolgung
haben, kann durch die Ratifikation des Übereinkommens die
völkerrechtliche Basis für die Anwendung dieses Instruments erweitert
werden. Seine Vorteile erweisen sich vor allem in jenen Fällen, in
denen ein Vertragsstaat trotz seiner an sich gegebenen Zuständigkeit
an der Durchführung des Strafverfahrens gehindert ist, oder in den
Fällen, in denen die Strafverfolgung im anderen Vertragsstaat geboten
erscheint. Das Übereinkommen hat seit den Terroranschlägen gegen die
USA vom 11. September 2001 an politischer Bedeutung gewonnen. Es wird
seither zu jenen Europaratskonventionen gezählt, die auch der
Terrorismusbekämpfung dienen.

Kontakt:

Äusseres/Regierungsrat Ernst Walch
Sachbearbeitung: Ressort Äusseres
Tel. +423/236'60'24

Presse- und Informationsamtes
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li

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