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Neues Besoldungsgesetz

Vaduz (ots)

Mit einem zeitgemässen Beurteilungs- und Lohnsystem
sollen auch in Zukunft angemessene Anstellungsbedingungen geschaffen
und erhalten werden, um in der Landesverwaltung qualifizierte,
motivierte und leistungsfähige Fach- und Führungskräfte zu halten und
zu gewinnen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Regierung ein neues
Besoldungsgesetz für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der
Landesverwaltung ausgearbeitet.
Das geltende Besoldungsgesetz aus dem Jahr 1991 erweist sich als
zu wenig flexibel, nicht leistungsorientiert und kann die
Entwicklungen des Marktes nicht genügend auffangen. Deshalb wurde von
der Regierung ein Projektteam eingesetzt, das den Auftrag hatte,
einen Vorschlag für ein neues Entlöhnungssystem auszuarbeiten. In den
Vorschlag sind die Vorstellungen der Amtsstellenleiter sowie der
Mitarbeitenden eingeflossen. Ausserdem wurden auch die Anliegen der
Gleichberechtigung sowie des Personalverbandes öffentlicher
Verwaltungen Liechtensteins berücksichtigt. Eine Vernehmlassung
innerhalb der Landesverwaltung zeigte eine breite Zustimmung zu den
Grundsätzen der Gesetzesrevision. Schliesslich stützte man sich auch
auf bewährte Verfahren in der Privatwirtschaft und in anderen
Öffentlichen Verwaltungen ab.
Das neue System ersetzt die bisherige starre Lohntabelle mit ihren
automatischen jährlichen Stufenanstiegen durch ein flexibles
Lohnbandbreiten-Modell, bei dem nur noch Minimum und Maximum der
jeweiligen Lohnklasse fixiert sind. Der bisherige jährliche
Automatismus wird deutlich reduziert, sowohl was die finanzielle
Auswirkung als auch den Turnus anbelangt. Demgegenüber erhält die
Leistungskomponente ein bedeutend stärkeres Gewicht. Dank einem
variablen Leistungsanteil (Leistungsbonus) wirken sich in Zukunft
auch negative Leistungsentwicklungen aus. Veränderungen auf dem
Arbeitsmarkt können durch einen Marktausgleichsfaktor aufgefangen
werden.
In Zukunft bildet ein modifiziertes, stark auf die Zielerreichung
ausgerichtetes Leistungsbeurteilungssystem die hauptsächliche Basis
für Lohnerhöhungen.

Contact:

Präsidium/Regierungschef Otmar Hasler
Sachbearbeitung: Amt für Personal und Organisation
Tel. +423/236'66'41

Presse- und Informationsamtes
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li

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