Tous Actualités
Suivre
Abonner Fürstentum Liechtenstein

Fürstentum Liechtenstein

EU-Gleichstellungsprogramm (2001-2005): Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum Thema «Vereinbarkeit von Familie und Beruf»

Vaduz (ots)

Liechtenstein ist Teil des Europäischen
Wirtschaftsraumes und hat deshalb die Möglichkeit, an Programmen der
Europäischen Union (EU) teilzunehmen. Ziel der Programme ist die
Förderung von Projekten mit grenzüberschreitendem Charakter, d.h.
Zusammenarbeit von mindestens drei Staaten aus dem Europäischen
Wirtschaftsraum (EU-Mitgliedstaaten, Norwegen, Island und
Liechtenstein). Programmthemen sind unter anderem: Forschung und
technologische Entwicklung, Informationsdienste, Umwelt, allgemeine
und berufliche Bildung und Jugend, Sozialpolitik, Gleichbehandlung
von Mann und Frau, Verbraucherschutz, kleine und mittlere
Unternehmen, audiovisueller Sektor, Katastrophenschutz, Energie,
Kultur und öffentliche Gesundheit.
Die einzelnen Staaten leisten für diese Programme finanzielle
Beiträge an die EU, die auf dem Wege der Programmbeteiligung an die
Projektteilnehmenden zurückfliessen. Im Rahmen der Programme können
verschiedenste Zielgruppen bei der EU Projekte einreichen. Die
Projekte unterliegen der Bewilligung durch die zuständigen Gremien
der EU.
Die Stabsstelle EWR der liechtensteinischen Regierung wird in
Zukunft auf die Ausschreibungen der EU im Internet
(www.firstlink.li/regierung/stab_ewr.htm) sowie in den
Landeszeitungen hinweisen. Genauere Informationen zur Ausschreibung
können jeweils bei der Progammverantwortlichen Person innerhalb der
Landesverwaltung eingeholt werden.
Aktuell liegt eine Ausschreibung der EU zur Einreichung von
Projektvorschlägen im Rahmen des Gleichstellungsprogramms (2001-
2005) vor. Die Projektvorschläge müssen sich mit dem Thema
«Vereinbarkeit von Familie und Beruf» auseinandersetzen und
grenzüberschreitenden Charakter haben.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind öffentliche und private Träger, die über
eine angemessene Qualifikation und/oder Erfahrung verfügen, wie
  • Sozialpartner, insbesondere gemeinsame Vorschläge von Arbeitgebenden- und Arbeit-nehmendenverbänden,
  • Nichtregierungsorganisationen, insbesondere Frauenverbände,
  • lokale und regionale Behörden.
Eingabefrist für Projekte
   15. April 2002
Ansprechpartnerin in Liechtenstein
   Bernadette Kubik-Risch, Gleichstellungsbüro, Aeulestrasse 51,
   9490 Vaduz, Tel. +423/236'6060, Fax: +423/236'6560,
   E-Mail:  bernadette.kubik-risch@gsb.llv.li
Infoline der Europäischen Kommission: 0032/2/296 6599. Der Antrag
für die Ausschreibung sowie ein Leitfaden über Regeln und Verfahren
sind zu finden im Internet:
http://europa.eu.int/comm/employment_social/equ_opp/index_de.htm

Kontakt:

Stabsstelle EWR
Tel. +423/236'60'37

Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: www.presseamt.li
Nr. 16

Plus de actualités: Fürstentum Liechtenstein
Plus de actualités: Fürstentum Liechtenstein
  • 15.01.2002 – 15:14

    Auslosung von Aufenthaltsbewilligungen an EWR-Bürger

    Vaduz (ots) - Im Jahr 2002 werden zwei Auslosungen unter Aufsicht eines Landrichters beim Ausländer- und Passamt durchgeführt, bei denen gesamthaft 28 Bewilligungen zum Stellenantritt und 8 Bewilligungen zur erwerbslosen Wohnsitznahme erteilt werden. Die erste Auslosung findet am 15. März 2002, die zweite am 13. September 2002 statt. Für das Jahr 2002 ...

  • 15.01.2002 – 15:06

    Sitzung der VBI vom 16. Januar 2002

    Vaduz (ots) - Die Verwaltungsbeschwerdeinstanz tagt am 16. Januar 2002 in folgenden Verfahren in nicht-öffentlichen Verhandlungen: VBI 2001/148 wegen Umweltverträglichkeitsprüfung VBI 2000/90 wegen Rückerstattung Kosten Verfahrenshilfe VBI 2000/97 wegen Rückerstattung Kosten Verfahrenshilfe VBI 2001/142 wegen Subventionen VBI 2001/141 wegen Erlöschen Niederlassungsbewilligung VBI ...

  • 14.01.2002 – 14:22

    Raumplanung. Die Chance Liechtensteins

    Was will der Landesrichtplan? Vaduz (ots) - Es gibt viele raumplanerische Aufgaben, die nur auf nationaler Ebene zu lösen sind. Ein Gesamtverkehrskonzept, der Schutz des Grundwassers und der Gewässer, der Schutz vor Naturgefahren, sind beispielsweise nationale Aufgaben. Auch die Erhaltung möglichst grosser zusammenhängender Landwirtschaftsflächen kann nur auf nationaler Ebene gelöst werden. Der Landesrichtplan ...