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EFD: Zusatzmassnahmen zum Entlastungsprogramm im Umfang von 2,5 Milliarden

Bern (ots)

26. Nov 2003 (EFD) Das Entlastungsprogramm 2003 reicht
nicht aus, um den Bundeshaushalt nachhaltig zu konsolidieren. Aus 
heutiger Sicht braucht es zusätzliche Entlastungen von rund 2,5 
Milliarden. Hierfür bedarf es weiterer Systemreformen und gezielter, 
möglichst rasch wirkender Ausgabenkürzungen. Daneben soll auch eine 
systematische Ausgabenverzichtsplanung mit anschliessender 
Organisationsüberprüfung vorgenommen werden. Ein Teil der Lücke soll 
durch Mehreinnahmen geschlossen werden. Dies ist den heute erteilten 
Antworten des Bundesrates auf 13 parlamentarische Vorstösse zu 
entnehmen.
Alle Vorstösse beklagen die trüben Perspektiven der Bundesfinanzen 
und fordern im Interesse einer langfristigen und nachhaltigen 
Sanierung des Bundeshaushalts Massnahmen, die das 
Entlastungsprogramm 03 (EP03) ergänzen sollen.
In seinen Stellungnahmen und Antworten hält der Bundesrat fest, dass 
das EP03, das gegenwärtig vom Parlament bereinigt wird, nicht 
hinreichend sei, um den Bundeshaushalt im Sinne der Schuldenbremse 
nachhaltig zu konsolidieren. Um diesem Ziel zu genügen, seien im 
Jahr 2007 aus heutiger Sicht zusätzliche Entlastungen von rund 2,5 
Milliarden erforderlich. Der Bundesrat wird seine Vorstellungen zu 
weitergehenden Entlastungsmassnahmen im Rahmen der Legislaturplanung 
2003-2007 konkretisieren. Als gesichert könne indes schon heute 
gelten, dass es zu einer dauerhaften Konsolidierung des 
Bundeshaushaltes Systemreformen und weiterer rasch wirkender 
Ausgabenkürzungen bedürfe.
Der Bundesrat hält es für sinnvoll, auch eine systematische 
Aufgabenverzichtsplanung und eine sich daran anschliessende 
Überprüfung der Verwaltungsstrukturen und -prozesse ins Auge zu 
fassen. Diese Arbeiten werden auf die gemäss Subventionsgesetz in 
den Jahren 2004/05 anstehende Subventionsüberprüfung abgestimmt. Die 
Massnahmen sollen im Einklang mit der Neugestaltung des 
Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen 
(NFA) sowie mit der Legislaturplanung stehen. Auch soll auf die 
Auswirkungen auf die Kantone geachtet werden. Schliesslich 
beabsichtigt der Bundesrat, einen noch zu bestimmenden Teil der 
Lücke durch Mehreinnahmen zu schliessen.
Behandelt hat der Bundesrat damit die folgenden Vorstösse:
03.3332, Motion von Nationalrat Charles Favre (FDP/VD), 
Strukturreformen aus Sicht der Finanzpolitik
03.3435, Motion der Spezialkommission des Nationalrates, Weiteres 
Sanierungsprogramm
03.3497, Motion der Spezialkommission des Nationalrates, Minderheit 
Strahm, Weiteres Sanierungsprogramm
03.3498, Motion der Spezialkommission des Nationalrates, Minderheit 
Leutenegger Oberholzer, Weiteres Sanierungsprogramm
03.3495, Motion der Fraktion der SVP, Sanierungspaket bis Ende 2004
03.3271, Postulat von Nationalrat Adrian Imfeld (CVP/OW), 
Finanzpolitik. Prüfung von längerfristigen Reformen
03.3247, Interpellation von Nationalrat Arthur Loepfe (CVP/AI), 
Umfassende Sanierungsstrategie für den Bundeshaushalt und die 
Sozialwerke
03.3287, Interpellation von Nationalrat Bruno Zuppiger (SVP/ZH), 
Ausgabenseitige Erweiterung des Entlastungsprogramms
03.3345, Motion von Ständerat Rolf Schweiger (FDP/ZH), 
Strukturreformen aus der Sicht der Finanzpolitik
03.3348, Postulat von Ständerat Hermann Bürgi (SVP/TG), 
Finanzpolitische Prüfung von längerfristigen Reformen
03.3256, Interpellation von Ständerat Rolf Schweiger (FDP/ZH), 
Umfassende Sanierungsstrategie für den Bundeshaushalt und die 
Sozialwerke
03.3303, Interpellation Hans-Rudolf Merz (FDP/AR), Ausgabenseitige 
Erweiterung des Entlastungsprogrammes
03.3306, Interpellation von StänderatThomas Pfisterer (FDP/AG), 
Entlastung des Bundeshaushalts. 2. Phase
Auskunft: 
Peter Saurer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel.: 031 322 60 09 Andreas 
Pfammatter, Eidg. Finanzverwaltung, Tel.: 031 322 60 54 
Karl Schwaar, Eidg. Finanzverwaltung, Tel.: 031 323 86 09
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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CH-3003 Bern
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