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EFD: Keine Übernahme von Geschäftsrisiken durch den Bund

Bern (ots)

19. Nov 2003 (EFD) Die Verkäufer von
Mineralölprodukten sollen das Verlustrisiko bei Insolvenz eines 
Abnehmers weiterhin selber tragen. Der Bundesrat ist nicht bereit, 
in solchen Fällen dem Verkäufer die Mineralölsteuer 
zurückzuerstatten. Er beantragt deshalb, eine Motion von Nationalrat 
Caspar Baader (SVP/BL) abzulehnen, mit welcher Baader verlangt 
hatte, das Verlustrisiko sei dem Fiskus zu übertragen.
Konkret hatte Baader in seiner Motion gefordert, einem Verkäufer sei 
die Mineralölsteuer zurückzuerstatten, wenn er nachweisen könne, 
dass er durch die Zahlungsunfähigkeit eines Abnehmers einen Verlust 
erlitten habe.
Der Bundesrat begründet seine ablehnende Haltung einerseits damit, 
dass die Steuerpflichtigen unter bestimmten Voraussetzungen bereits 
heute die Möglichkeit haben, ein Gesuch um Erlass der 
Mineralölsteuer zu stellen. Andererseits müsste der Bund auf 
Mineralölsteuern verzichten, welche die Konsumenten bereits bezahlt 
hätten. Weiter schreibt der Bundesrat, es sei nicht Aufgabe des 
Bundes, das Geschäftsrisiko von Firmen zu übernehmen. Vielmehr 
hätten diese selber für entsprechende Sicherheiten hinsichtlich der 
Solvenz ihrer Abnehmer zu sorgen. Zudem würden bei Annahme der 
Motion Wettbewerbsverzerrungen entstehen.
Auskunft: Rolf Rawyler, Oberzolldirektion, Tel. 031 322 66 31
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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