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EJPD: Bundesrat verlängert Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus

Bern (ots)

Bern, 09.12.2002. Die Gefahr des Terrorismus ist noch
nicht gebannt, wie die jüngsten Ereignisse international gezeigt 
haben. Deshalb hat der Bundesrat heute auf Antrag des EJPD die 
Verordnung zur präventiven Informationsbeschaffung um ein Jahr 
verlängert. Die Verordnung war im November 2001 als Reaktion auf die 
weltweit erhöhte Terrorgefahr nach den Anschlägen des 11. September 
erlassen worden.
Die Verordnung zur Ausdehnung der Auskunftspflichten und des Melde- 
rechts in der präventiven Terrorabwehr stützt sich auf die 
ordentlichen Kompetenzen des Bundesrates nach dem Bundesgesetz über 
Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) vom 21. März 
1997. Sie verbessert die Möglichkeiten zur präventiven 
Informationsbeschaffung und ist gemäss Gesetz zu befristen. Die 
Befristung läuft Ende Jahr aus. Da sich die Bedrohungslage nicht 
abgeschwächt hat, wird die Geltungsdauer um ein Jahr verlängert, um 
die verstärkten Anstrengungen der Schweiz zur Terrorabwehr 
fortzuführen. Ebenfalls im November 2001 verbot der Bundesrat 
gestützt auf seine Verfassungskompetenzen die Organisation Al Qaïda 
sowie allfällige Nachfolgeorganisationen. Dieses Verbot gilt noch 
bis Ende 2003.
Weitere Auskünfte
Mediendienst, Bundesamt für Polizei (fedpol.ch), Tel. 031 323 13 10

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