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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

Rückübernahmeabkommen zwischen der Schweiz und Grossbritannien unterzeichnet

(ots)

Bern, 16.12.2005. Die Schweiz hat ein Rückübernahmeabkommen mit dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland unterzeichnet. Dieses Abkommen regelt die Rückübernahme von Angehörigen beider Staaten und aus Drittstaaten. Der Transit durch das Staatsgebiet und über die Flughäfen der Vertragsparteien wird im Abkommen ebenfalls geregelt.

Bundesrat Christoph Blocher, Vorsteher des EJPD, und Simon Mark 
Featherstone, britischer Botschafter in der Schweiz, haben das 
Rückübernahmeabkommen am Freitag unterzeichnet.
Dieses Abkommen sieht die Rückübernahme der eigenen 
Staatsangehörigen beider Vertragsparteien sowie von Personen vor, 
die im Vereinigten Königreich ein besonderes Anwesenheitsrecht 
besitzen (Right of Abode). Dieses Recht wird an Personen erteilt, 
die aufgrund von Geburt, Adoption, Verwandtschaft oder Einbürgerung 
eine enge Beziehung zum Vereinigten Königreich nachweisen können, 
ohne dass sie britische Staatsangehörige sind. Zudem regelt das 
Abkommen auch die Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen, sofern 
ihnen die letzte dauerhafte Aufenthaltsbewilligung oder das letzte 
Visum durch eine der beiden Vertragsparteien erteilt worden ist. 
Unter gewissen Voraussetzungen ist eine Rückübernahme von 
Drittstaatsangehörigen selbst dann vorgesehen, wenn ihnen keine 
Aufenthaltsbewilligung und kein Visum erteilt wurde. Schliesslich 
werden auch der Transit durch das Staatsgebiet der anderen 
Vertragspartei und der Flughafentransit geregelt.
Das Abkommen entspricht den Rückübernahmeabkommen, welche die 
Schweiz bereits mit anderen Staaten abgeschlossen hat. Es gilt in 
Bezug auf die Schweiz für die Schweizerische Eidgenossenschaft und 
das Fürstentum Liechtenstein, in Bezug auf das Vereinigte Königreich 
für England, Wales, Schottland und Nordirland.
Dieses Abkommen vervollständigt die Instrumente, welche der Schweiz 
bei der Bekämpfung der illegalen Migration bereits zur Verfügung 
stehen. Die Schweiz hat bisher 35 derartige Abkommen unterzeichnet. 
Die Liste der Abkommen kann auf der Internet-Website 
www.bfm.admin.ch aufgerufen werden.
Weitere Auskünfte:
Brigitte Hauser-Süess, Information & Kommunikation BFM, 
031 325 93 50

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