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Bundesrat verlängert Al-Qaïda-Verbot

(ots)

Bern, 24.11.2005 Der Bundesrat hat am Mittwoch das Verbot der Terrororganisation Al-Qaïda und verwandter Organisationen sowie die Auskunfts- und Meldeverordnung um drei Jahre bis zum 31. Dezember 2008 verlängert. Beide Verordnungen sind nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 erlassen worden.

Die allgemeine Gefahr für terroristische Aktionen bleibt weltweit 
gross. Bestätigt wird diese Einschätzung für Europa durch die 
Anschläge in Madrid im März 2004 und in London im Juli 2005. 
Aufgrund der heutigen Erkenntnisse ist die Gruppierung Al-Qaïda 
mindestens mitverantwortlich für diese Anschläge. Der Bundesrat hält 
Al-Qaïda deshalb weiterhin für eine grosse Gefahr für die Sicherheit 
der Staatengemeinschaft und auch der Schweiz.
Verboten sind nicht nur sämtliche Aktivitäten der Organisation 
selber, sondern auch alle Aktionen, die deren Unterstützung dienen 
(z.B. Propaganda). Die Verordnung über das Verbot der Gruppierung 
Al- Qaïda und verwandter Organisationen gründet auf den 
Verfassungskompetenzen des Bundesrates. Gemäss Artikel 184 und 185 
der Bundesverfassung kann der Bundesrat Verfügungen und Verordnungen 
zur Wahrung der inneren Sicherheit und der auswärtigen Beziehungen 
erlassen.
Die Auskunfts- und Meldeverordnung (Verordnung betreffend die 
Ausdehnung der Auskunftspflichten und des Melderechts von Behörden, 
Amtsstellen und Organisationen zur Gewährung der inneren und 
äusseren Sicherheit) stützt sich auf das Bundesgesetz über 
Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS). Sie verbessert 
die Möglichkeiten zur präventiven Informationsbeschaffung zur 
Terrorabwehr und hat sich bewährt.
Die von Gesetzes wegen immer befristete Massnahme läuft am Ende 
dieses Jahres erneut ab. Da die weltweite Terrorismusgefahr 
weiterhin aktuell ist, wurde die Verordnung mit dem heutigen 
Bundesratsbeschluss um drei weitere Jahre bis zum 31. Dezember 2008 
verlängert.
Weitere Auskünfte:
Jürg Bühler, Bundesamt für Polizei, Tel. 031 322 36 07

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