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EJPD: Vereinheitlichung des Zivilprozessrechts ist unbestritten Botschaft ans Parlament bis 2006

Bern (ots)

15.09.2004. Der Bundesrat hat am Mittwoch das EJPD
beauftragt, bis 2006 eine Botschaft zur Schaffung einer 
einheitlichen schweizerischen Zivilprozessordnung auszuarbeiten. Der 
Vorentwurf einer Expertenkommission ist in der Vernehmlassung sehr 
gut aufgenommen worden. Ein grosses Anliegen der Kantone ist die 
Kostenneutralität der Revision.
Die zukünftige schweizerische Zivilprozessordnung, die 26 kantonale 
Zivilprozessgesetze ersetzen soll, ist grundsätzlich unbestritten. 
Die rund 100 Stellungnahmen begrüssen die Vereinheitlichung 
einhellig. Insbesondere die Kantone bestätigen das grosse Bedürfnis 
nach Rechtseinheit, obwohl sie auf eine wichtige 
Gesetzgebungskompetenz zu verzichten haben. Betont wird die zentrale 
Bedeutung einheitlichen Rechts für den Wirtschaftsraum Schweiz.
Erneuerung wird befürwortet
Die Vernehmlassungsteilnehmer befürworten das konservative Konzept, 
wonach die kantonale Prozessrechtstradition weitgehend fortgesetzt 
und mit punktuellen Innovationen angereichert wird. Zustimmung 
findet insbesondere der Verzicht auf die Einführung der Sammelklage 
(class action) nach dem Vorbild des angelsächsischen Rechts. Die 
Integration des inhaltlich grundsätzlich unveränderten 
Gerichtsstandsgesetzes in die künftige Zivilprozessordnung wird 
begrüsst wie auch die vorgeschlagene Regelung der 
Schiedsgerichtsbarkeit.
Vielfältige Detailkritik
Diese grundsätzliche Zustimmung ist begleitet durch eine vielfältige 
substanzielle und konstruktive Detailkritik. - Kritisiert wird die 
überwiegende Schriftlichkeit des ordentlichen Prozesses. Das 
Verfahren werde zu aufwändig. Auch das vorgeschlagene vereinfachte 
Verfahren wird als noch zu komplex empfunden. - Das Novenrecht, das 
regelt, bis wann eine Partei neue Angriffs- und Verteidigungsmittel 
vorbringen darf, wird als zu restriktiv aufgefasst. So wird 
vorgeschlagen, dass Noven bis zum Schluss der Beweisaufnahme 
zuzulassen seien. - Die Einbindung der Mediation geht einigen 
Vernehmlassern zu wenig weit. Sie sei als vollwertige Alternative 
zum gerichtlichen Schlichtungsversuch auszugestalten. - Auch der 
Scheidungsprozess sei besser auf die Bedürfnisse der Praxis 
auszurichten. Vereinzelt wird die Schaffung von Familiengerichten 
gefordert. - Das vorgeschlagene Rechtsmittelsystem wird begrüsst, 
zugleich aber eine Angleichung der verschiedenen Rechtsmittelfristen 
gefordert. - Deutliche Ablehnung erfährt der Vorschlag, Entscheide 
eines Handelsgerichts auch innerkantonal anfechten zu können.
Kostenneutralität ist grosses Anliegen
Die Sorge der Kantone über allfällige Mehrkosten für die Justiz 
zieht sich wie ein roter Faden durch die Vernehmlassung. Dass sich 
die Vereinheitlichung kostenneutral gestaltet, ist daher ein vitales 
Anliegen. Eine grosse Mehrheit lehnt die Variante, wonach der Bund 
die Kostentarife festlegt, ab. Ebenfalls abgelehnt wird die 
vorgeschlagene paritätische Schlichtungsbehörde für 
arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Im Hinblick auf befürchtete 
Mehrkosten hat auch das Anliegen eines sozialen Zivilprozesses einen 
schweren Stand. Die Berechtigung der kostenlosen Verfahren im 
Arbeits- und Mietrecht wird kontrovers diskutiert; ebenso der 
vorgeschlagene Ausbau der unentgeltlichen Prozessführung. Aus 
Kostenüberlegungen wird auch die Pflicht zur schriftlichen 
Urteilsbegründung abgelehnt.
Weiteres Vorgehen
Es ist damit zu rechnen, dass die Botschaft zur Schaffung einer 
einheitlichen schweizerischen Zivilprozessordnung bis im Herbst 2006 
dem Parlament zugeleitet wird. Die parlamentarischen Beratungen 
werden voraussichtlich bis 2008 dauern. Anschliessend muss den 
Kantonen eine Anpassungsfrist eingeräumt werden, so dass die 
künftige schweizerische Zivilprozessordnung im Jahr 2010 in Kraft 
treten dürfte.
Weitere Auskünfte:
Monique Albrecht, Bundesamt für Justiz, 031 322 41 18

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