Luzerner Regierung ist beim Schutz vor dem Passivrauchen auch im Kanton Luzern für die Bundeslösung
Luzern (ots) - Gemäss dem geltenden kantonalen Gesundheitsgesetz ist das Rauchen in Innenräumen von Schulen, Verwaltungsgebäuden und Spitälern verboten. Die Betreiber können Ausnahmebewilligungen für speziell bestimmte Zonen oder Räume erlassen. Mit zwei überwiesenen Motionen vom März 2006 wurde ...