Hintegrundinformationen: Das neue Filmgesetz ist am 1. August in Kraft getreten
Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur vom 14. Dezember 2001 Bern (ots) - Wegfall der Bewilligungspflicht für Verleihfirmen (Bund) und Kinos (Kantone) bei Eröffnung und Umbau (Bau-, Planungsrecht und gewerbepolizeiliche Vorschriften vorbehalten) Öffentliches Register des Bundes für Kino und Verleih. Verpflichtung zur Angebotsvielfalt in der ...