veb.ch empfiehlt (minimale) doppelte Buchhaltung statt «Milchbüchlein»
Dietikon (ots) - Mit dem neuen Rechnungslegungsrecht können sich Kleinstunternehmen auf das Führen einer Einnahmen-Ausgabenrechnung und der Vermögenslage beschränken. Von diesem «Milchbüchlein» rät veb.ch ab, und empfiehlt eine (minimale) doppelte Buchhaltung zu führen. Der veb.ch-Leitfaden mit einem Muster-Kontenrahmen ist ab sofort als Broschüre oder unter ...