Alle Storys
Folgen
Keine Story von Fürstentum Liechtenstein mehr verpassen.

Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung genehmigt Verordnung über die Delegation von Geschäften nach dem Waldgesetz

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 18. Juni 2013 die Verordnung über die Delegation von Geschäften nach dem Waldgesetz genehmigt. Ziel des Gesetzes ist es unter anderem, den Wald in seiner Fläche und in seiner räumlichen Verteilung zu erhalten und erforderlichenfalls zu vermehren, den Wald in seinem Eigenwert und als naturnahe Lebensgemeinschaft zu schützen und dafür zu sorgen, dass der Wald seine Schutz-, Wohlfahrts-, Erholungs- und Nutzfunktion erfüllen kann. Ausserdem sollen die Lebensräume bedrohter wildlebender Pflanzen- und Tierarten geschützt werden.

Aufgrund der einschneidenden und weitgehenden Konsequenzen dieses Gesetzes wurde die Regierung ausdrücklich für den Vollzug der einzelnen Bestimmungen zuständig erklärt. Weniger einschneidende Vollzugsaufgaben werden nun mittels Verordnung an das Amt für Umwelt delegiert. Dazu gehören im Einzelnen: Die Erteilung von Ausnahmebewilligungen für Waldrodungen, Ausbeutungen und Ablagerungen; die Einschränkung der Zugänglichkeit für Waldgebiete sowie die Bewilligungspflicht für Veranstaltungen im Wald; die Ergreifung von Massnahmen gegen die Ursachen und Folgen von Waldschäden und Katastrophen; die Erteilung von Bewilligungen für einen verringerten Waldrandabstand; die Anordnung von Verhütungs- und Bekämpfungsmassnahmen vor Schädlings- und Krankheitsbefall des Waldes; der Erlass von örtlichen und zeitlichen Feuerverboten; die Ergreifung von Massnahmen zur Verhütung von Wildschäden; die Sicherstellung einer minimalen Pflege des Waldes; die Organisation der Versorgung mit forstlichem Vermehrungsgut; die Erstellung eines Landesforstinventars; die Genehmigung der Betriebspläne der Gemeinden; die Auftragsvergabe, Unterstützung oder Beteiligung im Bereich der Forschung; die Erstellung von periodischen Erhebungen über die Waldstandorte, die Funktionen und den Zustand des Waldes sowie die Information der Öffentlichkeit.

Kontakt:

Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Jeannine Preite-Niedhart, Generalsekretärin
T +423 236 60 93

Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein