Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
Änderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber der UNITA
Bern (ots) - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Verordnung über Massnahmen gegenüber der UNITA vom 25. November 1998 geändert und Anhang 3 der Verordnung von 80 auf rund 170 Namen ausgeweitet. Dieser Anhang führt jene Amtsträger der UNITA namentlich auf, deren Gelder und andere Vermögenswerte in der Schweiz zu sperren sind und denen keine Gelder oder andere Vermögenswerte direkt ...