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Eidg. Finanz Departement (EFD)

Finanzkraft der Kantone neu festgelegt

Bern (ots)

Der Bundesrat hat heute die Finanzkraft der Kantone
für die Jahre 2002 und 2003 neu festgesetzt. Die Finanzkraft ist das
zentrale Element des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen. Je
schwächer die Finanzkraft eines Kantons, um so höher fallen die
Bundesbeiträge und die Kantonsanteile an Bundeseinnahmen aus. Das
bestehende Finanzausgleichsregime und damit auch der geltende
Finanzkraftindex werden bis zur Inkraftsetzung der Neugestaltung des
Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA)
aufrechterhalten.
Finanzkraft 2002/03
Die Finanzkraft 2002/2003 ist im Vergleich zur Periode 2000/2001
bei zwölf Kantonen höher und bei ebenso vielen Kantonen tiefer,
während sie bei zwei Kantonen (BL und VS) unverändert bleibt. Zwölf
Kantone weisen eine um 1 bis 3 Punkte abweichende Finanzkraft auf,
bei acht Kantonen sind es zwischen 4 und 8 Punkten. Bei den
verbleibenden vier Kantonen ist die Veränderung mit 9 bis 16 Punkte
beträchtlich. Die neu berechnete Finanzkraft der Kantone (Schweiz =
100) sowie die Gruppeneinteilung sehen wie folgt aus:
Kantone Index
Finanzstarke Kantone
Zug 216 (-2)
Basel-Stadt 173 (+15)
Zürich 160 (+3)
Genf 141 (+11)
Nidwalden 129 (+5)
Basel-Landschaft 120 (=)
Mittelstarke Kantone
Schwyz 112 (+16)
Schaffhausen 107 (+1)
Aargau 97 (-3)
Waadt 94 (-1)
Thurgau 83 (-4)
Solothurn 82 (-5)
Glarus 82 (+4)
Mittelstarke Kantone (Fortsetzung)
Tessin 82 (+4)
St. Gallen 80 (-2)
Graubünden 77 (+2)
Luzern 67 (-5)
Uri 64 (-3)
Appenzell A.Rh. 63 (+4)
Appenzell I.Rh. 62 (+2)
Finanzschwache Kantone
Bern 57 (-9)
Neuenburg 55 (-3)
Freiburg 51 (-1)
Obwalden 35 (-5)
Jura 34 (+3)
Wallis 30 (=)
Drei Verschiebungen in den Finanzkraftgruppen
Zwischen den Finanzkraftgruppen ergeben sich drei Verschiebungen.
Die Kantone AR und AI steigen in die Gruppe der mittelstarken Kantone
auf, derweil der Kanton BE neu zur Gruppe der finanzschwachen Kantone
gehört.
Die Kantone SZ (+16), BS (+15) und GE (+11) verzeichnen die
grösste Zunahme. Die deutlichste Abnahme weisen mit 9 Punkten der
Kanton BE und mit 5 Punkten die Kantone SO, LU und OW auf.
Die Abweichungen sind sowohl auf Änderungen bei der Masszahl
«Volkseinkommen» als auch bei den Masszahlen «Steuerkraft» und
«Steuerbelastung» zurückzuführen: Die Neuberechnung der beiden
Masszahlen «Steuerkraft» und «Steuerbelastung» hat für bestimmte
Kantone ebenfalls einen nicht unbedeutenden Einfluss. Bei der
Kennzahl für die «Steuerkraft» verzeichnen vor allem die Kantone GE,
SZ und JU eine grössere Zunahme, während sie bei den Kantonen GR, UR
und BE relativ stark sinkt. Bei der Messziffer «Steuerbelastung»
weisen vor allem die Kantone SZ, GL, FR, GR und AI höhere Werte auf,
während diese bei den Kantonen BE und TG deutlich niedriger
ausfallen.
Ausdruck für wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wie in den vergangenen Jahren berechnet sich der Finanzkraftindex
aus den vier Kriterien Volkseinkommen, Steuerkraft, Steuerbelastung
und Berggebiet, wobei auf die neuesten verfügbaren statistischen
Daten abgestellt wird. Die beiden ersten Kriterien bringen die
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Kantone zum
Ausdruck. Auch steht die Steuerkraft als Indikator für das
Steuerpotential eines Kantons. Mit dem Berggebietsindex wird den
besonderen Lasten der Gebirgskantone Rechnung getragen. Die
Steuerbelastung berücksichtigt sowohl die steuerliche
Leistungsfähigkeit als auch die Belastung der Kantone durch die zu
erfüllenden Aufgaben.
Der Finanzkraftindex der Kantone dient der Abstufung der Transfers
zwischen Bund und Kantonen im Rahmen des bundesstaatlichen
Finanzausgleichs. Diese Abstufung kommt bei verschiedenen
Bundessubventionen, den Kantonsanteilen an Bundeseinnahmen (Direkte
Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Mineralölsteuerertrag), den
Kantonsanteilen am Reingewinn der Schweizerischen Nationalbank und
den Kantonsbeiträgen an die Sozialwerke des Bundes zum Tragen.
Die Neufestsetzung der Finanzkraft stützt sich auf Vorarbeiten der
Arbeitsgruppe «Finanzausgleichsschlüssel» und auf einen
entsprechenden Antrag der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren.
Demnächst  wird der Bundesrat die Botschaft zur Neugestaltung des
Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA)
verabschieden. Die NFA wird den Finanzausgleich auf eine völlig neue
Basis stellen. In diesem Rahmen wird auch der Finanzkraftindex einer
grundlegenden Revision unterzogen werden müssen. Als Gesamtpaket
macht die NFA verschiedene Verfassungsänderungen nötig. Zudem bedarf
sie einer Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes. Die
Inkraftsetzung der NFA kann deshalb frühestens im Jahr 2006 erfolgen.
Bis zu diesem Zeitpunkt werden das heutige Finanzausgleichsregime und
damit auch der geltende Finanzkraftindex aufrechterhalten.

Kontakt:

Pierre Chardonnens
Eidg. Finanzverwaltung
Tel. +41 31 322 60 22

André Schwaller
Eidg. Finanzverwaltung
Tel. +41 31 322 60 89

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41 31 322 60 33
Fax: +41 31 323 38 52
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: www.efd.admin.ch

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