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Wildtierschutz Schweiz kritisiert erneute Regulierung des Chöpfenberg-Rudels

Wildtierschutz Schweiz kritisiert erneute Regulierung des Chöpfenberg-Rudels

Der Kanton Schwyz hat die erneute Regulierung des Chöpfenberg-Rudels im Wägital verfügt. Von den mindestens sechs in diesem Jahr geborenen Wolfswelpen dürfen bis zu zwei Drittel – also bis zu vier Jungtiere – getötet werden. Wildtierschutz Schweiz kritisiert diesen Entscheid als unverhältnismässigen Abschuss auf Vorrat.

Nach den bisher veröffentlichten Informationen hat das Rudel keine erheblichen Schäden an Nutztieren verursacht. Ebenso fehlen Hinweise darauf, dass die Wölfe ihre natürliche Scheu gegenüber Menschen verloren hätten oder ein sicherheitsrelevantes Verhalten zeigen würden.

Abschüsse auf Vorrat sind kein verantwortungsvolles Wildtiermanagement

Der Kanton begründet die Regulierung unter anderem mit der Verhinderung möglicher künftiger Schäden und dem Erhalt der Scheu gegenüber Menschen. Die Tötung geschützter Wildtiere darf jedoch nicht allein auf hypothetische Schäden gestützt werden.

Auch die Begründung mit der natürlichen Scheu überzeugt im konkreten Fall nicht: Eine weiterhin vorhandene Scheu kann nicht vorsorglich «wiederhergestellt» werden. Eingriffe müssen auf nachgewiesenen Schäden oder einem klar dokumentierten problematischen Verhalten beruhen.

Präventive Abschüsse widersprechen dem Sinn des Artenschutzes

Der Wolf bleibt trotz der Herabstufung seines Schutzstatus eine geschützte Tierart. Der Sinn des Artenschutzes besteht darin, Wildtiere und ihre natürlichen Sozialstrukturen zu erhalten – nicht darin, friedliche und unauffällige Rudel ohne konkret nachgewiesene Schäden vorsorglich zu dezimieren.

Nach Auffassung von Wildtierschutz Schweiz stehen präventive Abschüsse bei Rudeln, die weder erhebliche Schäden verursacht noch Menschen gefährdet haben, im Widerspruch zum Sinn und Zweck des Artenschutzes. Sie sind auch mit den Verpflichtungen aus der Berner Konvention nur schwer vereinbar.

Der Wolf wird in Anhang III der Konvention weiterhin als geschützte Tierart geführt. Artikel 7 verpflichtet die Vertragsstaaten, Eingriffe so zu regeln, dass die Populationen nicht gefährdet werden. Dazu gehören eine wissenschaftlich begründete, verhältnismässige Bewirtschaftung und – wo erforderlich – zeitliche oder örtliche Nutzungsverbote.

Werden Wölfe allein aufgrund ihrer Existenz oder der Zahl geborener Welpen getötet, obwohl ein Rudel friedlich lebt, keine erheblichen Schäden verursacht und seine Scheu gegenüber Menschen bewahrt hat, wird dieser Schutzauftrag ausgehöhlt. Eine Regulierung darf nicht zur routinemässigen Bestandsreduktion werden, sondern muss eine begründete Ausnahme bleiben.

Regulierung stoppt die Zunahme der Rudel nicht

Die Zahlen des Bundes zeigen, dass die proaktive Regulierung die Zunahme der Wolfsrudel nicht gestoppt hat. Nach der Regulierungsperiode 2023/2024 wurden einschliesslich der grenzüberschreitenden Rudel 35 Rudel gezählt. Nach der Periode 2024/2025 waren es 36 und nach 2025/2026 bereits 40 Rudel.

In diesen drei Regulierungsperioden wurden insgesamt 226 Wölfe im Rahmen proaktiver und reaktiver Eingriffe getötet: 57, 92 beziehungsweise 77 Tiere. Hinzu kommen Abschüsse einzelner Wölfe. Trotzdem entstanden neue Rudel und weitere Gebiete wurden besiedelt. Selbst umfangreiche Abschüsse führen somit nicht zu einer dauerhaften Stabilisierung der Rudelzahl.

Jungwölfe wandern ab oder sterben

Jungwölfe bleiben nicht dauerhaft im Elternrudel. Mit zunehmendem Alter wandern sie ab, suchen ein eigenes Territorium und einen Paarungspartner. Andere Tiere sterben durch natürliche Ursachen, innerartliche Auseinandersetzungen oder Unfälle. Die im Sommer gezählte Zahl der Welpen entspricht deshalb nicht der späteren Rudelgrösse.

Natürliche Prozesse regulieren Wolfsbestände fortlaufend und differenziert. Die Natur reguliert den Bestand langfristig verlässlicher als jährlich neu festgelegte Abschusskontingente. Abschüsse können die Entwicklung kurzfristig beeinflussen, ersetzen aber weder natürliche Populationsprozesse noch eine sorgfältige Einzelfallbeurteilung.

Weniger Nutztierschäden trotz mehr Wölfen

Im Jahr 2022 wurden in der Schweiz bis Oktober rund 1’500 von Wölfen gerissene Nutztiere registriert. In den folgenden Jahren gingen die Schäden deutlich zurück, obwohl die Zahl der Wölfe und Rudel weiter anstieg.

Für die Abrechnungsperiode vom 1. November 2024 bis zum 31. Oktober 2025 wurden 808 geschädigte Nutztiere zur Vergütung angemeldet. Wegen geänderter Entschädigungsmodalitäten und des abweichenden Erfassungszeitraums ist diese Zahl nicht vollständig mit 2022 vergleichbar. Das Bundesamt für Umwelt bestätigt jedoch ausdrücklich den mehrjährigen Abwärtstrend.

Auch der Kanton Schwyz hielt in seinem Situationsbericht 2025 fest, dass die Zahl der bestätigten Nutztierrisse trotz der Rudelbildung vergleichsweise gering geblieben war. Dies wertete er selbst als Hinweis auf einen grundsätzlich gut funktionierenden Herdenschutz.

Die Entwicklung zeigt: Mehr Wölfe führen nicht automatisch zu mehr Schäden. Entscheidend ist, wie gut Nutztiere geschützt werden. Elektrifizierte Zäune, Herdenschutzhunde, Beratung und Warnsysteme müssen deshalb konsequent ausgebaut werden.

Wildtierschutz Schweiz fordert einen Stopp der Regulierung

Wildtierschutz Schweiz fordert den Kanton Schwyz auf, auf den Abschuss der Jungwölfe zu verzichten und die Verfügung auf ihre Notwendigkeit und Verhältnismässigkeit zu überprüfen.

«Ein Rudel zu regulieren, das keine erheblichen Schäden verursacht hat und seine natürliche Scheu gegenüber Menschen nicht verloren hat, ist weder notwendig noch verhältnismässig. Jungwölfe müssen die Möglichkeit erhalten, auf natürliche Weise abzuwandern. Gleichzeitig zeigen die rückläufigen Schadenszahlen, dass konsequenter Herdenschutz der nachhaltigste Weg zu einem konfliktarmen Zusammenleben ist», erklärt Roberto A. Babst, Präsident von Wildtierschutz Schweiz.

Der Wolf ist Teil der einheimischen Biodiversität und erfüllt als grosser Beutegreifer eine wichtige ökologische Funktion. Ein verantwortungsvolles Wolfsmanagement muss sich an überprüfbaren Fakten, wirksamem Herdenschutz und dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit orientieren.

Verein Wildtierschutz Schweiz

Riedlöserstrasse 4

CH-7302 Landquart

https://wildtierschutz.com

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