Graubünden darf den Luchs nicht politisch blockieren
Nach dem angeblich versehentlichen Abschuss von drei Luchsen durch einen Wildhüter wird die geplante Wiederansiedlung von zwei Tieren im Kanton Graubünden durch einen politischen Vorstoss der SVP und der Mitte im Grossen Rat vorerst gestoppt. Dass ausgerechnet ein tragischer Vorfall nun als Anlass dient, ein wichtiges Artenschutzprojekt auszubremsen, erfüllt uns mit grosser Besorgnis.
Graubünden darf den Luchs nicht politisch blockieren – Rechtsmittel bei Ablehnung angekündigt
Nach den versehentlichen AbschussDie geplante Ansiedlung von zwei Luchsen im Kanton Graubünden ist durch politischee Vorstösse im Grossen Rat vorläufig sistiert worden. Wir nehmen diesen Schritt mit grosser Besorgnis zur Kenntnis.
Die Wiederansiedlung des Luchses ist fachlich geprüft und vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) bewilligt worden. Der Luchs ist eine einheimische, geschützte Art und spielt eine wichtige Rolle für das ökologische Gleichgewicht unserer Wälder. Politische Interventionen dürfen nicht dazu führen, dass bundesrechtlich abgestützte Naturschutzmassnahmen aus rein ideologischen Gründen verhindert werden.
Bundesrecht darf nicht unterlaufen werden
Der Schutz einheimischer Arten ist im Bundesrecht klar verankert (Natur- und Heimatschutzgesetz, Jagdgesetz). Kantone sind verpflichtet, diese Vorgaben umzusetzen. Eine Ablehnung der Ansiedlung aus politischen Opportunitätsgründen würde aus unserer Sicht gegen übergeordnetes Recht verstossen.
Naturschutz ist keine Frage kurzfristiger politischer Mehrheiten, sondern eine rechtsstaatliche Verpflichtung.
Rechtsmittel bei Ablehnungsentscheid
Sollte der Kanton Graubünden die Wiederansiedlung der bewilligten Luchse formell ablehnen, werden wir den Entscheid rechtlich prüfen und – falls notwendig – fristgerecht anfechten.
Wir behalten uns ausdrücklich vor, gegen einen rechtswidrigen Entscheid Beschwerde beim zuständigen Verwaltungsgericht einzureichen.
Biodiversität ist Staatsauftrag
Die Schweiz befindet sich in einer Biodiversitätskrise. Der Luchs ist ein Symbol für funktionierende Ökosysteme. Seine Ansiedlung ist kein politisches Experiment, sondern Teil einer langfristigen ökologischen Verantwortung.
Wir fordern den Kanton Graubünden auf, wissenschaftliche Erkenntnisse über parteipolitische Interessen zu stellen und seiner gesetzlichen Verantwortung nachzukommen.
Verein Wildtierschutz Schweiz Riedlöserstrasse 4 CH-7302 Landquart

