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Beschwerde gegen "Radio LoRa" gutgeheissen
Bern (ots)
Parteien: X. c. "Radio LoRa"
Themen: Wahrheit
Beschwerde gutgeheissen
Zusammenfassung
Wer wichtige Informationen unterschlägt, verletzt die Wahrheitspflicht. Das gilt auch, wenn es sich um einen Drittbeitrag handelt. Der Sender "Radio LoRa" hat zum Jahrestag des Terrorangriffs der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 kommentarlos einen Drittbeitrag des Portals "Working Class History" veröffentlicht, der die historischen Tatsachen stark entstellte. Der Beitrag stellte den Angriff der Hamas als legitime militärische Reaktion auf die israelische Politik dar. Auf die Einzelheiten des Terrorangriffs wurde an keiner Stelle eingegangen, dagegen werden angebliche oder tatsächliche Verfehlungen Israels detailliert aufgelistet. "Radio LoRa" hat mit dieser selektiven Darstellung nicht nur wichtige Tatsachen unterschlagen, sondern diese zusätzlich entstellt. Dies ist eine klare Verletzung der Wahrheitspflicht. Journalistinnen und Journalisten sind verpflichtet, Ereignisse wahrheitsgetreu darzustellen und relevante Informationen nicht zu unterschlagen. Das gilt uneingeschränkt auch für Drittbeiträge.
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