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Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH

Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung»: Der Gesetzesentwurf ist völkerrechtswidrig

Bern (ots)

Die Flüchtlinge bleiben im Gesetzesentwurf des Bundesrates über die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative auf der Strecke

In seinem Vorschlag bekräftigt der Bundesrat zwar, dass die internationalen Verpflichtungen eingehalten werden sollen. Trotzdem führt der Entwurf in eine juristische Sackgasse. «Überschüssige» Flüchtlinge, welche festgelegte Quoten überschreiten, geraten willkürlich in eine unhaltbare Situation grosser Unsicherheit. Die SFH fordert, dass in den schwierigen Verhandlungen, die der Schweiz bevorstehen, die Flüchtlinge nicht auf der Strecke bleiben.

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH hat zum Gesetzesentwurf über die Umsetzung der Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» Stellung genommen. Sie stellt mit Bedauern fest, dass dieser den internationalen Verpflichtungen der Schweiz zuwiderläuft. Das gesamte Asylsystem wird fundamental bedroht, indem vorgesehen ist, die Aufenthaltsbewilligungen für Flüchtlinge sowie die vorläufigen Aufnahmen einer Kontingentierung zu unterstellen. Die SFH betont: Jeder Flüchtling muss in der Schweiz Schutz finden können, wenn seine Situation dies verlangt, unabhängig von Kontingenten, die vom Bundesrat festgelegt werden.

Die Genfer Flüchtlingskonvention verleiht Flüchtlingen universelle Rechte, welche untrennbar von ihrem jeweiligen rechtlichen Status gelten, sei dies eine Aufenthaltsbewilligung (B-Bewilligung) oder eine vorläufige Aufnahme (Ausweis F). Flüchtlingen ihren rechtlichen Status vorzuenthalten heisst, ihnen den Zugang zu ihren Rechten zu verwehren. Damit beraubt man sie jeglicher Möglichkeit zum Aufbau einer menschenwürdigen Existenz. Die Wegweisung von Flüchtlingen kommt nicht in Frage, weil dies gegen die internationalen Verpflichtungen sowie die ethischen Grundwerte der Schweiz verstösst.

Die Flüchtlinge wären somit gezwungen, in der Schweiz in vollständiger Unsicherheit zu leben. Damit würde faktisch eine neue Kategorie von «Sans-Papiers»-Flüchtlingen gebildet. Die Flüchtlinge wären zwar geduldet, aber ohne Aufenthaltsstatus ist weder den Betroffenen noch den Schweizer Behörden beziehungsweise der Schweizer Gesellschaft ein guter Dienst erwiesen.

Wie der Bundesrat in seinem erläuternden Bericht betont, hängt die wirtschaftliche Zukunft der Schweiz von der Integration der gesamten Bevölkerung ab. Die SFH begrüsst zwar die Massnahmen für einen erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt, möchte aber daran erinnern, dass diese dem Entwurf in seiner jetzigen Form widersprechen. Die daraus resultierende rechtliche Situation verwehrt Flüchtlingen in der ersten Zeit den Zugang zum Arbeitsmarkt, das Recht auf Familienzusammenführung (das bereits jetzt sehr restriktiv geregelt ist) sowie jegliche Massnahmen, die für die Integration dieser Menschen in der Schweiz unverzichtbar sind. Es würde unausweichlich, einen neuen Status zu schaffen, welcher die rechtliche Situation dieser Menschen regelt.

Die Anwendung von Quoten auf Familienmitglieder der Kernfamilie im Rahmen der Familienzusammenführungen (das betrifft derzeit Ehepartner und minderjährige Kinder) ist ausserdem unzulässig. Damit würde das Recht auf Familieneinheit verletzt, was sowohl gegen Schweizer als auch gegen internationales Recht verstösst.

Die SFH ruft das Parlament, die Regierung und die Schweizer Bevölkerung deshalb dazu auf, die internationalen Verpflichtungen der Schweiz zu respektieren und Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen aus den nationalen Kontingenten auszuklammern. Die Familienmitglieder von Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen müssen zudem in den Status ihrer Angehörigen eingeschlossen werden. Es darf ihnen nicht aufgrund der Überschreitung der Quoten ihr Recht auf einen Status verwehrt werden.

Kontakt:

Harry Sivec, Leiter Kommunikation, Tel. 031 370 75 75
harry.sivec@fluechtlingshilfe.ch

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