Nationalrat lehnt Mercosur-Abkommen ab
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Medienmitteilung
Nationalrat lehnt Mercosur-Abkommen ab
Der Nationalrat lehnte das Mercosur-Abkommen in der Gesamtabstimmung ab. Ein Grund dürfte sein, dass sich die Mitglieder der grossen Kammer bezüglich der Begleitmassnahmen für die Landwirtschaft nicht einig waren. Das Abkommen führt zu zusätzlichen Importen aus Ländern mit völlig anderen Produktionsbedingungen und damit Druck auf die entsprechenden einheimischen Märkte. Es liegt nun am Ständerat, eine mehrheitstaugliche Lösung zu finden und verbindliche Abfederungsmassnahmen zu definieren, damit das Abkommen in Kraft treten kann.
In der Schlussabstimmung sagte der Nationalrat Nein zum geplanten Mercosur-Abkommen. Dies, nachdem es den Mitgliedern in der Debatte nicht gelang, sich auf ausreichende und verbindliche Ausgleichsmassnahmen für die Landwirtschaft zu einigen. Mit einem auf 8 Jahre befristeten Kredit für die Bauernbetriebe, hätten die Einbussen aufgrund der vom Bundesrat zugestandenen Konzessionen abgefedert werden sollen. Denn erstmals sind 25 bilaterale Zollkontingente ausserhalb der WTO-Kontingente vorgesehen. Damit kommen mehr Fleisch, aber auch Früchte, Ackerbau- oder Milchprodukte aus Südamerika auf den Schweizer Markt. Die Produktionsbedingungen in den Mercosur-Staaten unterscheiden sich grundlegend von den Schweizer Standards.
Der Schweizer Bauernverband schlug deshalb vor, die Mittel für die Strukturverbesserungen aufzustocken. Die Kasse des dafür wichtigen «Fond de Roulement» ist fast leer. Dieser gibt zinslose, aber zurückzuzahlende Darlehen. Gleichzeitig steigen die Bau- und Investitionskosten in der Landwirtschaft. Der Kredit soll also vor allem dazu dienen, dass die Schweizer Landwirtschaftsbetriebe sich weiterentwickeln und die künftigen Herausforderungen besser meistern können.
Nach dem Scherbenhaufen im Nationalrat, liegt der Ball nun beim Ständerat. Für den Schweizer Bauernverband ist klar: Ohne verbindliche Entschädigung wird er das Abkommen nicht unterstützen können.
Warum braucht es beim Mercosur-Abkommen Begleitmassnahmen?
Beim Abkommen wurden erstmals Importkontingente ausserhalb der bestehenden WTO-Kontingente gewährt.
Das führt zu zusätzlichen Importen. Folge davon sind sinkende Produzentenpreisen oder Marktanteilsverluste.
Die finanziellen Einbussen belaufen sich auf 70 – 115 Mio. pro Jahr.
Für was werden die Mittel eingesetzt?
Die Erlöseinbussen müssen aufgefangen werden durch effizientere Strukturen. Daher soll der allergrösste Teil der geforderten Mittel für zinslose und rückzahlbare Darlehen im Rahmen von Massnahmen zur Strukturverbesserung eingesetzt werden. Das sind z.B. die Modernisierung von Ställen und das Erstellen von Bewässerungsinfrastruktur. Die zinslosen Darlehen sind ein bewährtes Instrument in der Landwirtschaft.
Braucht es bei allen künftigen Freihandelsabkommen Begleitmassnahmen?
Nein. Solange die Konzessionen im Agrarbereich innerhalb der WTO-Zollkontingente sind, braucht es keine Massnahmen.
Rückfragen: Michel Darbellay, Stv. Direktor, Mobile 078 801 16 91 Nadine Trottmann, Leiterin Geschäftsbereich Internationales, 056 462 50 14, nadine.trottmann@sbv-usp.ch www.sbv-usp.ch