Alle Storys
Folgen
Keine Story von LID Pressecorner mehr verpassen.

LID Pressecorner

Bundesgericht stärkt Schutz der Milch – bedeutender Erfolg für Schweizer Milchproduzenten

Ein Dokument

Medienmitteilung

Bundesgericht stärkt Schutz der Milch – bedeutender Erfolg für Schweizer Milchproduzenten

Die Schweizer Milchproduzenten SMP begrüssen das aktuelle Urteil des Bundesgerichts zur Verwendung des Begriffs «Milch» ausdrücklich. Der Entscheid schafft Klarheit im Konsumentenschutz und bestätigt die langjährige Position der SMP: Die Bezeichnung Milch ist ein naturbelassenes Produkt tierischen Ursprungs und darf nicht für pflanzliche Alternativen verwendet werden.

Das Bundesgericht hat entschieden, dass pflanzliche Produkte nicht als «Milch» bezeichnet werden dürfen. Milch sei rechtlich klar definiert als ein Erzeugnis, das durch das Melken von Säugetieren gewonnen wird. Auch Aufmachungen wie «This is not milk» wurden als irreführend beurteilt, da sie Konsumentinnen und Konsumenten täuschen können.

Konsequenter Einsatz des SMP-Marketings zeigt Wirkung

Für die SMP ist dieses Urteil ein Meilenstein und eine Bestätigung ihres langjährigen Engagements. Die Organisation setzt sich seit Jahren konsequent für den Schutz der traditionellen Bezeichnungen wie Milch, Butter und Käse ein – sowohl auf politischer als auch auf rechtlicher Ebene.

Die Marketingabteilung der SMP verfolgt dabei eine klare Strategie: Wo nötig, werden Unternehmen abgemahnt oder rechtliche Schritte eingeleitet, um missbräuchliche Bezeichnungen zu verhindern. Dieser konsequente Einsatz trägt nun sichtbar Früchte.

Klarheit für Konsumentinnen und Konsumenten

Der Entscheid stärkt den Konsumentenschutz in der Schweiz. Produkte müssen klar und verständlich gekennzeichnet sein, damit Konsumentinnen und Konsumenten fundierte Kaufentscheidungen treffen können. Irreführende Bezeichnungen oder Verpackungen, die bewusst Nähe zu Milchprodukten suggerieren, sind mit diesem Urteil unzulässig.

Gerade im Ernährungsbereich ist Transparenz entscheidend: Milch liefert von Natur aus eine einzigartige Kombination an hochwertigen Proteinen, Kalzium, Vitamin B12 und weiteren essenziellen Nährstoffen. Pflanzendrinks hingegen weisen – je nach Produkt – oft einen deutlich geringeren Eiweissgehalt auf und enthalten diese Nährstoffe häufig nur durch Anreicherung. Zudem enthalten viele Pflanzendrinks Zusatzstoffe wie Stabilisatoren oder zugesetzten Zucker, während Milch ein naturbelassenes Produkt ist. Eine klare Deklaration hilft Konsumentinnen und Konsumenten, diese Unterschiede zu erkennen und bewusst zu entscheiden.

Wertschätzung für echte Milchprodukte

Die SMP sehen im Urteil auch ein wichtiges Signal für die Wertschätzung der Schweizer Milchproduktion. Milch ist ein hochwertiges Naturprodukt, das unter strengen Qualitäts- und Nachhaltigkeitsstandards hergestellt wird. Der Schutz der Bezeichnung trägt dazu bei, diese Qualität sichtbar zu machen und von industriell hergestellten Alternativen abzugrenzen.

Auch aus Nachhaltigkeitssicht zeigt sich ein differenziertes Bild: Schweizer Milch wird grösstenteils aus Gras produziert, das für den Menschen nicht direkt nutzbar ist, und stammt aus regionalen Kreisläufen mit kurzen Transportwegen. Pflanzendrinks basieren hingegen oft auf importierten Rohstoffen wie Mandeln, Soja oder Reis, deren Anbau teilweise mit erhöhtem Wasserverbrauch oder langen Transportwegen verbunden ist.

Damit leistet die Schweizer Milchproduktion einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen und standortgerechten Ernährung.

SMP fordert konsequente Umsetzung

Die SMP erwarten nun, dass das Urteil schweizweit konsequent umgesetzt wird. Die Behörden sind gefordert, die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen und bei Verstössen entsprechend zu handeln.

Auskünfte

Christa Brügger, Leiterin Kommunikation SMP
031 359 52 14
Weitere Storys: LID Pressecorner
Weitere Storys: LID Pressecorner