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Bundesamt für Veterinärwesen

Revision des Tierschutzgesetzes: Positives Echo in der Vernehmlassung

Bern (ots)

Die Vernehmlassung zum Vorentwurf des revidierten
Tierschutzgesetzes erbrachte ein grundsätzlich positives Echo auf die
meisten Vorschläge des Bundesrates. Einzig der Antrag, das
Schächtverbot zu lockern, ergab fast durchgehend negative
Stellungnahmen; das EVD hat am 13. März 2002 bekanntgegeben, dass es
diesen Vorschlag nicht weiter verfolgen werde. Der Bundesrat hat das
EVD beauftragt, eine Botschaft auszuarbeiten. Insgesamt 218
Stellungnahmen setzen sich mit dem Vorentwurf des revidierten
Tierschutzgesetzes auseinander. Die grössten Gruppen stellen die
landwirtschaftlichen Organisationen und die Tierschutzvereine.
Die Hauptziele der Revison, nämlich Massnahmen zur Verbesserung
des Vollzugs, stossen grundsätzlich auf positive Reaktionen. Die
Landwirtschaft legt Wert darauf, dass die vorgeschlagenen Massnahmen
(Information, Ausbildung, Einbezug Dritter in den Vollzug,
Zielvereinbarungen mit Kantonen) keine neuen wirtschaftlichen Lasten
für die Nutztierhalter bringen; die Tierschutzkreise wünschen eine
Erhöhung des Schutzniveaus der Tiere und einen Ausbau der
Verwaltungs-, Rekurs- und Sanktionsierungsmassnahmen
(Verbandsbeschwerderecht, Tieranwalt). Die Mehrzahl der Kantone
ihrerseits verlangt, dass ihre Kontrolltätigkeit mit Gebühren
abgegolten wird. Die Landwirtschaft verlangt nachdrücklich, dass die
Kontrollen, die gemäss Landwirtschafts-, Lebensmittel-, Tierseuchen-
und Tierschutzrecht angeordnet werden, besser koordiniert werden.
Die stufengerechte Gestaltung des Erlasses (Grundsätze ins Gesetz,
Details in die Verordnung) stösst in Tierschutzkreisen auf
Misstrauen. Diese fürchten eine Aushöhlung des heute Erreichten durch
den Verordnungsgeber, den Bundesrat.
Die vom Bundesrat zur Diskussion gestellte Lockerung des
Schächtverbots weckte ein heftiges und langanhaltendes negatives Echo
in den Medien des ganzen Landes. Sie wird auch von den Stellungnahmen
in der Vernehmlassung fast einhellig abgelehnt. Das EVD hat am 13.
März 2002 bekanntgegeben, dass es bei der Arbeit am Revisionsprojekt
diesen Vorschlag nicht weiterverfolgen werde. Der Bundesrat hat das
EVD beauftragt, ihm in der 2. Jahreshälfte einen Botschaftsentwurf
zum revidierten Tierschutzgesetz vorzulegen.

Kontakt:

Lic.iur. Urs-Peter Müller
Rechtsdienst Bundesamt für Veterinärwesen (BVET)
Mobiel +41/79/300'86'54

Dr.med.vet. Jacques Merminod
Bundesamt für Veterinärwesen (BVET)
Tel. +41/31/323'85'11

Robin Tickle
Chef Kommunikationsdienst EVD
Tel. +41/31/322'20'25

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