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Staatskanzlei Luzern

Luzerner Regierungsrat lehnt Volksinitiative "Für eine soziale Einheitskrankenkasse" klar ab

Luzern (ots)

Am 11. März 2007 befinden die Stimmbürgerinnen und
Stimmbürger über die Eidgenössische Volksinitiative "Für eine soziale
Einheitskrankenkasse". Der Regierungsrat des Kantons Luzern ist klar
gegen die Initiative, die ein Einheitskasse und einkommensabhängige
Prämien verlangt. Die Initiative birgt für den Kanton Luzern viele
und zum Teil sehr grosse Risiken.
Im Zentrum der Initiative stehen die beiden folgenden Forderungen:
1. Der Bund soll eine Einheitskasse einrichten, welche an Stelle
der heute tätigen 86 Krankenkassen die obligatorische
Krankenpflegeversicherung durchführt. Im Verwaltungsrat und im
Aufsichtsrat sind die Behörden, die Leistungserbringer und die
Interessenvertretung der Versicherten mit jeweils gleich vielen
Personen vertreten.
2. Die Prämien werden nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
der Versicherten festgelegt.
Auf weitere Konkretisierungen bei der Umsetzung verzichtet die
Initiative. Insbesondere umschreibt sie nicht,
  • wie der Grundsatz nach einkommens- und vermögensabhängigen Prämien umgesetzt werden soll: ob es sich dabei z.B. um Lohnprozente handelt oder um eine neue Einkommens- oder Vermögenssteuer oder ob es eine Obergrenze für die Prämienhöhe gibt und wo diese liegt,
  • was mit der bisherigen Prämienverbilligung passiert, denn bei einkommens- und vermögensabhängigen Prämien macht diese keinen Sinn mehr,
  • ob und inwieweit weiterhin Gelder der öffentlichen Hand in die obligatorische Krankenpflegeversicherung fliessen sollen,
  • ob es schweizweit einheitliche Prämien geben soll oder ob die Kosten pro Kanton oder Region weiterhin eine Rolle spielen bei der Prämienberechnung,
  • ob und in welchem Rahmen auch für Kinder und Jugendliche Prämien zu bezahlen sind,
  • ob und in welchem Rahmen auch weiterhin Selbstbehalt und Franchisen zur Anwendung kommen,
  • wer künftig Zusatzversicherungen anbieten dürfte,
  • wie die Aktiven und Passiven von den bestehenden Krankenkassen auf die Einheitskasse übertragen werden,
  • oder wie viele Mitarbeitende entlassen werden müssten und wo die neue Kasse ihren Sitz hätte.
Die Monopolstellung einer Einheitskasse könnte zu einer gewissen
Trägheit führen. Beispielsweise weil sie aufgrund des fehlenden
Wettbewerbs Kostensteigerungen ohne Widerstand in Kauf nehmen würde.
Wer keine Konkurrenz hat, ist zudem ist in der Regel auch weniger
kundenfreundlich.
Der Kanton Luzern hat heute eine vergleichsweise günstige und
zweckdienliche Versorgungsstruktur. Die Prämien liegen deshalb
wesentlich unter dem schweizerischen Durchschnitt. Eine Annahme der
Initiative birgt die Gefahr, dass die Prämien gesamtschweizerisch
angeglichen würden. Dies hätte für den Kanton Luzern eine massive
Prämienerhöhung zur Folge.
Nach verschiedenen Berechnungen hätte die Initiative insbesondere
auch für mittlere und untere Einkommen negative Konsequenzen. Denn
einerseits kann davon ausgegangen werden, dass bei
einkommensabhängigen Prämien die heutige Prämienverbilligung keinen
Sinn mehr macht und somit abgeschafft würde, und anderseits muss wohl
auch davon ausgegangen werden, dass eine Plafonierung der
Einkommensbeiträge nach oben beschlossen würde, um eine
Reichtumssteuer zu vermeiden. Dies hätte je nach Höhe der
Plafonierung zur Folge, dass untere und mittlere Einkommen wesentlich
höhere Prämien bezahlen müssten als heute.
Schliesslich sind Krankenversicherer ein wichtiger Arbeitgeber im
Kanton Luzern. Die CSS, Concordia, Xundheit und verschiedene andere
kleine Krankenkassen haben ihren Sitz in Luzern und bieten weit über
1000 Personen Arbeit. Diese Arbeitsplätze wären bei Annahme der
Initiative wohl gefährdet.

Kontakt:

Regierungsrat Markus Dürr
Gesundheitsdirektor
Tel.: +41/41/228'60'81
Mobile: +41/79/506'68'61

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