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Staatskanzlei Luzern

Unverständlicher Bundesratsentscheid über die Luzerner Spitaltarife 2001

Luzern (ots)

Der Bundesrat hat in letzter Instanz die Tarife für
die Allgemeinabteilung an den Kantonalen Spitälern (mit Ausnahme von
Sursee-Wolhusen) für das Jahr 2001 endlich festgelegt und dabei der
Beschwerde von santésuisse Zentralschweiz stattgegeben. Das
Gesundheits- und Sozialdepartement kann den Entscheid, der die
Luzerner Staatskasse mit Millionenausfällen belastet, sachlich,
zeitlich und politisch nicht nachvollziehen.
Um was geht es? Jedes Jahr müssen Leistungserbringer (Spitäler und
Kanton) und die Versicherer die Tarife für die Allgemeinabteilungen
an den öffentlichen Spitälern neu aushandeln.
Streitpunkt Tarife 2001
Für die Tarife 2001 konnte trotz harter Verhandlungsrunden keine
Einigung erzielt werden. Deshalb musste der Regierungsrat die Tarife
2001 im August 2001 behördlich festlegen.
Die gegenüber dem Vorjahr 2000 erhöhten Taxen begründete der
Regierungsrat mit dem Anstieg der anrechenbaren Kosten aufgrund der
medizinischen Entwicklung sowie mit den Bestimmungen des
Krankenversicherungsgesetzes (KVG). Das KVG sieht vor, dass die
Kantone als Träger der Spitäler bis zu 50 Prozent der anfallenden
anrechenbaren Kosten verrechnen können, sofern die entsprechenden
Voraussetzungen erfüllt sind: vollständige Kostenrechnung, keine
Überkapazitäten, Wirtschaftlichkeit und Billigkeit. Gegen die vom
Regierungsrat festgesetzten Tarife hatte der
Krankenversichererverband santésuisse Zentralschweiz Beschwerde
eingereicht.
Der Entscheid des Bundesrates
Mit Entscheid vom 28. April 2004 hat der Bundesrat endlich
entschieden und der Beschwerde von santésuisse weitgehend
stattgegeben. Die Tarife 2001 wurden gemäss Antrag der
Beschwerdeführerin festgelegt. Immer noch ausstehend ist allerdings
der Tarifentscheid für das Kantonale Spital Sursee-Wolhusen. 
Der Entscheid des Bundesrates bedeutet finanzpolitisch für den Kanton
Luzern einen herben Rückschlag. Denn die Differenz zwischen den Taxen
des Bundesrates und des Regierungsrates ergibt einen Betrag von rund
8 Millionen Franken pro Jahr, die der Kanton Luzern jetzt nicht
einnimmt. Dabei ist der ausstehende Entscheid für das Kantonale
Spital Sursee-Wolhusen noch nicht berücksichtigt.
Statt 8 Monate 30 Monate gewartet
Das KVG verpflichtet den Bundesrat, Tarifentscheide innert maximal
8 Monaten zu fällen. Statt 8 Monate musste der Kanton Luzern 30
Monate auf den Entscheid warten. Eine Verzögerung solchen Ausmasses
ist nach Auffassung des Gesundheits- und Sozialdepartements eines
Rechtsstaats nicht würdig. Aufgrund einer Intervention der
Gesundheitsdirektoren-Konferenz hat übrigens die
Geschäftsprüfungskommission des Ständerates in einem Bericht die viel
zu langen Fristen des Bundes beim Tariffestsetzungsverfahren
kritisiert.
Politische Wertung
Gar kein Verständnis für den Tarifentscheid hat das Gesundheits-
und Sozialdepartement in gesundheitspolitischer Hinsicht aus drei
Gründen.
Erstens hat der Bundesrat die Kriterien zur Berechnung des
Kostenanteils (gemäss KVG bis 50 Prozent) aus politischen Gründen
einmal mehr zulasten der Kantone bewertet. Aufgrund des
Tarifentscheides des Bundesrates und der zeitlichen Verzögerung liegt
jetzt der Kostendeckungsgrad für die Luzerner Spitäler in der
Grundversicherung unter 45 Prozent. Die jährlich fehlenden Einnahmen
(rund 8 Millionen) müssen durch Sparmassnahmen kompensiert werden.
Zweitens beruft sich der Bundesrat beim Tariffestsetzungverfahren,
ohne nach links und rechts zu schauen, auf seine bisherige Praxis,
die den umstrittenen Empfehlungen des Eidgenössischen
Preisüberwachers entspricht. Dies obwohl dem Bundesrat bekannt ist,
dass die Praxis von verschiedenen Kantonen und der Schweizerischen
Gesundheitsdirektoren-Konferenz stark kritisiert wird. Gegenüber dem
Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern wurde die lange
Dauer bis zum Entscheid immer wieder damit begründet, dass die Praxis
zur Tariffestlegung geändert werde. Mit Befremden muss nun der Kanton
Luzern zur Kenntnis nehmen, dass sich daran selbst nach 30 Monaten
nichts geändert wurde und der in Aussicht gestellte Paradigmenwechsel
nicht stattgefunden hat.
Drittens erwartet das Gesundheits- und Sozialdepartement - im
Einklang mit der Gesundheitsdirektoren-Konferenz -, dass künftig die
politische Gewichtung nur durch den Bundesrat und nicht bereits
während des verwaltungstechnischen Verfahrens vorgenommen wird.
Wie geht es weiter?
Durch die Auseinandersetzung zwischen Kanton und santésuisse
befanden sich die Spitäler bei den Tarifen seit 2001 sozusagen im
luftleeren Raum, weil kein rechtsverbindlicher Entscheid vorlag. Im
Sinne einer vorsichtigen Politik und um nicht Gefahr zu laufen, bei
einem für den Kanton negativen Bundesratsentscheid Gelder
zurückzahlen zu müssen, hat der Regierungsrat mit Verordnung vom 12.
Dezember 2000 die für das Jahr 2001 effektiv zu verrechnenden Tarife
bewusst reduziert angesetzt und in der Verordnung beim Vorliegen des
rechtskräftigen Entscheides ein entsprechendes Nachforderungsrecht
festgeschrieben. Die Auswirkungen des Entscheides werden nun mit den
Krankenversicherern bereinigt. Zusätzlich müssen die Tarife 2002 neu
verhandelt werden. Für 2003 und 2004 konnten sich die Partner (Kanton
und santésuisse) bereits auf die Tarife einigen. Für 2005 laufen die
Verhandlungen.
Tarife 2001 auf einen Blick
Tarif                       Tarif 
                          Tagespauschale              Tagespauschale
                          Regierungsrat                 Bundesrat
Kantonsspital Luzern          430.-                       392.-
Psychiatrie Luzern Stadt      244.-                       218.-
Kant. Spital Sursee-Wolhusen  387.-         Entscheid noch ausstehend
Pychiatrie Luzern-Landschaft  206.-                       173.-
Luzerner Höhenklinik Montana  192.-                       170.-
Die effektiven Betriebskosten liegen je nach Grösse des Spitals
sogar weit über Fr. 1000.- pro Tag und Patient.

Kontakt:

Regierungsrat Dr. Markus Dürr
Vorsteher Gesundheits- und Sozialdepartement
Telefon +41/41/228'60'81

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